Sachkenntnis

Für den Verkauf bestimmter gefährlicher chemischer Produkte gilt eine Beratungspflicht. Dazu ist die Ausbildung «Sachkenntnis» notwendig.

Was ist Sachkenntnis?

Mit "Sachkenntnis" wird einerseits das Wissen über die Kennzeichnung, den Inhalt von Sicherheitsdatenblättern, Informationsquellen sowie rechtliche Grundlagen bezeichnet. Andererseits müssen spezifische Kenntnisse über Chemikalien des eigenen Sortiments vorhanden sein. 

Wann braucht es Sachkenntnis?

Die Sachkenntnispflicht leitet sich von der Kennzeichnung der Chemikalien und den Kunden ab, an die Sie verkauft werden. Sachkenntnis ist notwendig: 

  1. Bei der Abgabe von gefährlichen Chemikalien der Gruppe 2 an die breite Öffentlichkeit (Privatpersonen)
  2. Bei der Abgabe von gefährlichen Chemikalien der Gruppe 1 an berufliche Endverbraucher

Mehr dazu finden Sie unter:

Anforderungen an Verkäufer / Abgeber

  1. Nachweis von Grundwissen:
    Abgeber müssen Grundwissen nach Anhang 1 der Sachkenntnisverordnung nachweisen können. Dieses allgemeine Wissen über Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblätter, Abgabebestimmungen und allgemeine Eigenschaften von Chemikalien muss dann auf das eigene Produktsortiment angewendet werden.

  2. Fähigkeit zur Kundenberatung
    Verkäufer müssen Kunden über die folgenden 6 Themen informieren:
  • Die vorgesehenen Verwendungszwecke (z.B. Innen-/ Aussenanwendung...)
  • Die Gefahren für Mensch und Umwelt (z.B. Verätzungsgefahr, Gewässergefährdend...)
  • Die Handhabung und Schutzmassnahmen (z.B. Hygiene, Schutzbrille...)
  • Die Lagerung (z.B. Temperatur, Lüftung, Trennung von Lebensmitteln...)
  • Die korrekte Entsorgung (Rückgabe an Verkaufsstelle, regionale Entsorgungshöfe...)
  • Erste Hilfe-Massnahmen und Notrufnummern (z.B. Bei Hautkontakt Produkt mit Wasser abspülen,...)

Nachweis von Sachkenntnis

Die produktspezifischen Kenntnisse zur Kundenberatung müssen im Selbststudium erarbeitet werden. Das sogenannte "Grundwissen" kann durch das Bestehen einer Prüfung nachgewiesen werden. Vorbereitungskurse werden von den anerkannten Prüfungsstellen angeboten.

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Die Anerkennung von Berufserfahrung für Verkaufspersonen in leitender Funktion ist ebenfalls möglich. Aktuelle Weiterbildungen z.B. über GHS und der Nachweis der Anleitung durch eine Person mit Sachkenntnisnachweis werden vorausgesetzt. Mehr dazu auf Anfrage.

Einige Ausbildungsabschlüsse gelten als Nachweis von Grundwissen.

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Anerkennung als Prüfungsstelle

Institutionen können Ihre Kurse und Prüfungen vom BAG anerkennen lassen.

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Material zum Selbststudium

Vademecum zu den Abgabevorschriften und zur Sachkenntnis. Das Dokument gibt eine kurze aber doch vertiefte Einführung.

Weiterbildungsverpflichtung für Personen mit Sachkenntnis

Personen mit Sachkenntnis sind gemäss Chemikalienverordnung (ChemV) verpflichtet, sich regelmässig weiterzubilden. Die anerkannten Prüfungsstellen bieten regelmässig Kurse an. Mehr dazu finden Sie unter Ausbildung und Weiterbildungsangebote

Letzte Änderung 17.01.2017

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