Das Schweizer Chemikalienrecht hat zum Ziel, ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen und gleichzeitig Handelshemmnisse mit der Europäischen Union zu vermeiden.
Das Chemikalienrecht beruht auf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen. Es ist weitgehend harmonisiert mit den Regelungen der Europäischen Union, aber es wird autonom weiterentwickelt und angewendet.
Die Verordnungen werden regelmässig angepasst, um der Entwicklung des technischen Fortschritts und insbesondere des Europäischen Rechts zu folgen und so ein hohes Schutzniveau zu erhalten.
Die Schweizer Behörden beobachten die Entwicklung der internationalen und insbesondere der europäischen Chemikaliengesetzgebung. Sie evaluieren sie hinsichtlich möglicher notwendiger Anpassungen des Schweizer Rechts.
In Anbetracht der Komplexität der Rechtsvorschriften, werden einige Bestimmungen im Rahmen detaillierter, spezifischer Interpretationen erläutert, um deren Umsetzung zu erleichtern.
Die korrekte Anwendung der Bestimmung des Chemikalienrechts durch die Hersteller, einschliesslich Importeure sowie durch die Händler wird von Bundes- oder kantonalen Behörden regelmäßig überprüft.