Aktuell

Hier finden Sie wichtige Informationen und Änderungen zur Chemikaliengesetzgebung.


01.02.2024: REACH, EU: Kandidatenliste um fünf Einträge mit besonders besorgniserregenden Stoffen erweitert

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat der Kandidatenliste folgende besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) hinzugefügt:

Name

EC Nr., Listennr.

CAS Nr.

2,4,6-tri-tert-butylphenol 

211-989-5

732-26-3

2-(2H-benzotriazol-2-yl)-4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenol

221-573-5

3147-75-9

2-(dimethylamino)-2-[(4-methylphenyl)methyl]-1-[4-(morpholin-4-yl)phenyl]butan-1-one 

438-340-0

119344-86-4

Bumetrizole

223-445-4

3896-11-5

Oligomerisation and alkylation reaction products of 2-phenylpropene and phenol: Phenol, methylstyrenated EG-Nr. : 270-966-8 | CAS-Nr. : 68512-30-1

700-960-7

-

Dibutyl phthalate (updated entry)

201-557-4

84-74-2

Wenn ein Erzeugnis mehr als 0.1% SVHC enthält, muss der Lieferant Abnehmer und Verbraucher informieren. Weiterführende Informationen auf der Seite „Stoffe in Erzeugnissen (Gegenständen)“ des REACH-Helpdesks.
https://www.anmeldestelle.admin.ch/chem/de/home/themen/reach-clp-helpdesk/reach-helpdesk/stoffe-erzeugnisse.html
Auch in der Schweiz muss der Lieferant Abnehmer und Verbraucher informieren, wenn ein Gegenstand mehr als 0.1% eines Stoffes in Anhang 3 ChemV enthält.
https://www.anmeldestelle.admin.ch/chem/de/home/themen/pflicht-hersteller/gegenstaende.html


01.02.2024: Nicht registrierte EINECS-Stoffe sind bis zum 30.4.2024 anzumelden

Stoffe, die nicht in der EU registriert sind, jedoch vor dem 1.5.2022 in der Schweiz bereits in Verkehr waren (EINECS-Stoffe, vgl. EG-Verzeichnis - ECHA (europa.eu)) gelten als neue Stoffe und sind ab einer Menge von einer Tonne pro Jahr (als solche oder in Zubereitungen) wie alle anderen neuen Stoffe anmeldepflichtig. Für neue Stoffe, die im EINECS verzeichnet sind, für die jedoch keine Voranfrage nach Art. 31 ChemV für Versuche an Wirbeltieren bis zum 1.11.2023 eingereicht wurde, ist bis zum 30.4.2024 eine Anmeldung einzureichen, um sie weiterhin über eine Menge von einer Tonne pro Jahr in Verkehr bringen zu dürfen.

Neue Stoffe kurz erklärt (admin.ch)
Wegleitung alte und neue Stoffe (PDF, 495 kB, 20.07.2023)


24.01.2024: Beantragte Verwendung von 4-(1,1,3,3-tetra­methylbutyl) phenol, ethoxyliert: interessierte Kreise können bis zum 22.3.2024 Informationen über Alternativstoffe oder -technologien übermitteln

Die Firma Klöckner Pentaplast Schweiz AG, Liebefeld, hat beantragt, 4-(1,1,3,3-tetra­methylbutyl) phenol, ethoxyliert (in Anhang 1.17 ChemRRV sowie Anhang XIV REACH gelistet) als Bestandteil in Folienklebstoffen für Blisterverpackungen im Bereich Pharmazeutika/Tabletten weiterhin verwenden zu dürfen. In diesem Zusammenhang veröffentlicht die Anmeldestelle Chemikalien nicht-vertrauliche Informationen, zu welchen sich interessierte Kreise, die über Infor-mationen über Alternativstoffe oder -technologien verfügen, bis zum 22.3.2024 äussern können.

reachhelpdesk@bag.admin.ch

Bundesamt für Gesundheit BAG
Gemeinsame Anmeldestelle Chemikalien des BAFU - BAG - SECO
CH-3003 Bern


30.11.2023: Silberpatrone, Silberstab und ähnliche Mittel für die Desinfektion von Badewasser (Spa, Whirlpool, usw.)

Um was geht es?
Für die Wasserdesinfektion von Spa und Whirlpools werden oft auch Silberstäbe angeboten und eingesetzt. Sie wirken wie Desinfektionsmittel und fallen deswegen unter die Biozidprodukteverordnung1. Damit diese in der Schweiz legal verkauft werden können, müssen sie durch die Behörden zugelassen sein.

Was sind Silberstäbe?
Silberstäbe sind Gegenstände, die wie eine grosse Spritze aussehen. Sie werden in den Hohlraum des Whirlpools/Spas eingesetzt, damit das Badewasser desinfiziert wird. Die Kartuschen enthalten kolloidales Silber, das gegen Algen und Bakterien wirkt.

Typische Anpreisungen sind:

- Mineralreiniger für den Whirlpool
- Desinfektionsmittel für SPA-Wasser
- Mit Spurenelementen aus Silber
- Auf Silberionenbasis
- Wirkung wie ein Permanent-Algizid, Bakterizid
- Ohne Chlor oder Brom -> keine brennenden Augen und Hautreizungen
- Verbessert die Wasserqualität
- kann für jeden Filter verwendet werden
- in den Filterhohlraum des Whirlpools einsetzen

Rechtliche Pflichten - Zulassung
Der Hersteller oder der Importeur muss ein Gesuch um Zulassung bei der Anmeldestelle Chemikalien2 einreichen. Eine Zulassung gilt ausschliesslich für eine Firma. Ein zugelassenes Produkt trägt eine Zulassungsnummer (CHxxxx, mit xxxx=Zahlen und Buchstaben) und den Namen, die Adresse und die Telefonnummer der Zulassungsinhaberin.

Zulassungen
Alle nötigen Informationen zum Gesuch und Zugang zum elektronischen Produktregister befinden sich unter https://www.anmeldestelle.admin.ch/chem/de/home/themen/pflicht-hersteller/zulassung-biozidprodukte/uebergangszulassung/zulassung-zn.html.

1 VBP – RS 813.12
2 http://www.rpc.admin.ch/


22.03.2023: Merkblatt zu Fluoralkylsilanol-Verbindungen

Der Umgang mit Fluoralkylsilanol-Verbindungen kann zu akuten Gesundheitsschädigungen von Arbeitnehmenden führen.2022 gab es einige Hospitalisierungen nach Arbeiten mit Fluoralkylsilanol-Verbindungen. Solche Arbeitsunfälle sollen zukünftig vermieden werden können. Aus diesem Grund hat das SECO in enger Zusammenarbeit mit der SUVA ein Merkblatt erstellt.




18.06.2021: Der Entscheid des Bundesrates, die Verhandlungen zum Institutionellen Abkommen (InstA) zu beenden hat derzeit keine Auswirkungen auf das bestehende Abkommen mit der EU im Bereich Biozide (MRA, SR 0.946.526.81, Kapitel 18).
Die gegenseitige Anerkennung der Zulassungen und der Marktzugang bleiben gewährleistet. Die Schweizer Behördenvertreter sind wie bis anhin in den diversen EU Gremien und Arbeitsgruppen integriert und haben weiterhin Zugang zu den Daten.

Aufgrund der abgebrochenen Verhandlungen werden jedoch keine neuen Abkommen mehr abgeschlossen und bestehende Abkommen können nicht aktualisiert resp. neu verhandelt werden (z.B. wenn Basiserlasse der Abkommen durch neue EU Verordnungen ausser Kraft gesetzt werden).

Das Kapitel 18 Biozide wurde aufgrund der im Jahre 2013 in der EU neu in Kraft getretenen Biozidprodukteregulierung, welche die Richtlinie ausser Kraft setzte, neu verhandelt und ist 2015 in der aktualisierten Version in Kraft getreten. Die Rechtsgrundlagen im Kapitel 18 sind aktuell und wir gehen nicht davon aus, dass in naher Zukunft neue Rechtsgrundlagen der EU eine Aktualisierung resp. Neuverhandlung des Kapitels 18 bedingen würden.

Die gescheiterten Verhandlungen zum InstA haben daher momentan keine Auswirkungen auf das bestehende Kapitel 18 Biozide des MRA.


30.10.2019 Öffentliche Konsultation zum Wirkstoff mit Ausschlusskriterien DBNPA

Folgender biozider Wirkstoff befindet sich zur Zeit in der EU in öffentlicher Konsultation:

• DBNPA für Produktart 4

Weitere Details:


06.03.2019 Analysemethoden für Chlorparaffine

Für kurzkettige Chlorparaffine trat durch ihre Aufnahme in die Anlage A des Stockholmer Übereinkommens per Ende 2018 ein globales generelles Herstellungs- und Verwendungsverbot in Kraft. Für die Schweiz befinden sich die Verbotsbestimmungen im Anhang 1.1 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (SR 814.81). Für den Vollzug umweltrechtlicher Vorschriften kann es notwendig sein, kurzkettige Chlorparaffine in Proben zu messen. Aufgrund der komplexen und unbekannten Zusammensetzung von Chlorparaffin-Gemischen in Produkten stellen der Nachweis und die akkurate Quantifizierung von Chlorparaffinen allerdings eine ausserordentlich grosse Herausforderung dar. Um Fehlquantifizierungen zu vermeiden, verfasste Dr. Christian Bogdal (ETH Zürich) im Auftrag des BAFU eine Übersicht über die bestehenden analytischen Methoden zur quantitativen Erfassung von Chlorparaffinen in Proben und evaluierte die Methoden bezüglich ihrer Vorteile und Einschränkungen kritisch.

Die Publikation «Analysemethoden für Chlorparaffine für den Vollzug umweltrechtlicher Vorschriften» ist auf der Website BAFU verfügbar:

https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/chemikalien/publikationen-studien/studien.html

 

 

05.02.2019 Eindeutiger Rezepturidentifikator (UFI)

Das folgende Dokument beschreibt die derzeitige Situation zur Generierung eines UFI gemäss Artikel 15a der Chemikalienverordnung.


05.02.2019 Strategie Chemikaliensicherheit

Der Bundesrat hat aufgrund der Ergebnisse der im Jahr 2013 durchgeführten Evaluation des departementsübergreifenden Vollzugs des Chemikalienrechts die Bundesstellen beauftragt, eine gemeinsame Strategie zu erarbeiten. Die vorliegende Strategie ist Ausdruck des gemeinsamen Verständnisses der am Bundesvollzug des Chemikalienrechts beteiligten Bundesstellen zur Chemikaliensicherheit und soll die Zusammenarbeit stärken. Gegen aussen schafft sie Vertrauen, indem sie Interessenvertretern, anderen Bundesstellen und der Politik gegenüber aufzeigt, welche Ziele verfolgt werden. Die Strategie wurde von den fünf am Bundesvollzug des Chemikalienrechts beteiligten Bundesstellen (BAG, BLV, BAFU, BLW und SECO) erarbeitet und wird gemeinsam umgesetzt.


Letzte Änderung 01.02.2024

Zum Seitenanfang