Pflichten Herstellerinnen von Chemikalien
- Selbstkontrolle
- Gegenstände
- Produkteregister Chemikalien
- Stoffe
- Meldepflicht für Zubereitungen
- 1. Zweck der Meldung
- 2. Wer muss melden?
- 3. Wann muss gemeldet werden?
- 4. Welche Stoffe und Zubereitungen müssen gemeldet werden?
- 5. Welche Angaben zu den Stoffen und Zubereitungen müssen gemacht werden?
- 6. In welchem Format muss gemeldet werden?
- 7. Wann muss eine Meldung aktualisiert werden?
- Vereinfachung des Verfahrens zur Meldung von Zubereitungen
- Freiwillige Meldung einer Zubereitung im Produkteregister Chemikalien (RPC)
- Hinweise zur Meldepflicht von Zubereitungen mit Kennzeichnung EUH208
- Zulassung Biozidprodukte
- Meldung eines parallelimportierten Pflanzenschutzmittels