Pflichten Herstellerinnen von Chemikalien
- Selbstkontrolle
- Gegenstände
- Produkteregister Chemikalien
- Stoffe
- Meldepflicht für Zubereitungen
- 1. Zweck der Meldung
- 2. Wer muss melden?
- 3. Wann muss gemeldet werden?
- 4. Welche Stoffe und Zubereitungen müssen gemeldet werden?
- 5. Welche Angaben zu den Stoffen und Zubereitungen müssen gemacht werden?
- 6. In welchem Format muss gemeldet werden?
- 7. Wann muss eine Meldung aktualisiert bzw. ein neuer UFI generiert werden?
- Vereinfachung des Verfahrens zur Meldung von Zubereitungen
- Freiwillige Meldung einer Zubereitung im Produkteregister Chemikalien (RPC)
- Hinweise zur Meldepflicht von Zubereitungen mit Kennzeichnung EUH208
- Zulassung Biozidprodukte
- Meldung eines parallelimportierten Pflanzenschutzmittels
Pflichten Importeur von Chemikalien
Formulare
Pflichten Gewerbe und Anwender von Chemikalien
Pflichten Handel und bei Abgabe von Chemikalien
EU-Export: REACH-Helpdesk und CLP-Informationen
Chemikalienrecht und Wegleitungen
- Chemikalienrecht
- Revisionen des Chemikalienrechts
- Revision der Biozidprodukteverordnung
- Anpassung der Anhänge der Chemikalienverordnung
- Revision des Anhangs 1.10 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)
- Anpassung der Wirkstofflisten der Biozidprodukteverordnung
- Abgeschlossene Revisionen des Chemikalienrechts
- Änderung der Chemikalienverordnung (ChemV)
- Stand der Harmonisierung mit internationalen Vorschriften
- Informationsmaterialien und Wegleitungen
- Marktkontrolle
- Evaluation des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln