Guten Laborpraxis (GLP)
Die Gute Laborpraxis (GLP) in der Schweiz basiert auf den GLP-Grundsätzen der OECD vom 26. November 1997. Die entsprechende Verordnung über die Gute Laborpraxis (GLPV, SR 813.112.1) datiert vom 18. Mai 2005 und ist seit dem 1. August 2005 in Kraft.
Allgemeine Informationen zur Gute Laborpraxis (GLP)
Die Gute Laborpraxis (GLP) in der Schweiz basiert auf den GLP-Grundsätzen der OECD vom 26. November 1997. Die entsprechende Verordnung über die Gute Laborpraxis (GLPV, SR 813.112.1) datiert vom 18. Mai 2005 und ist seit dem 1. August 2005 in Kraft.
GLP Überwachungsprogramm
Nur in der englischen Sprache
GLP-Prüfeinrichtungen
Nur in der englischen Sprache.
Service Providers
Nur in der englischen Sprache.
GLP-Interpretationen / Newsletter
Der Teasertext einer Seite sollte max. 230 Zeichen inkl. Leerschläge enthalten. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonum eirmod temporingus invidunt. Stet clita kasd gubergren. Lorem dolore sit amet.
AGIT
Nur in englischer Sprache.
GLP Behörde
Nur in der englischen Sprache.
Tierversuche
«Als Tierversuch gilt jede Massnahme, bei der lebende Tiere verwendet werden mit dem Ziel, eine wissenschaftliche Annahme zu prüfen, Informationen zu erlangen, einen Stoff zu gewinnen oder zu prüfen oder die Wirkung einer bestimmten Massnahme am Tier festzustellen sowie das Verwenden von Tieren zur experimentellen Verhaltensforschung.»
Gesuch um Eintrag ins GLP-Verzeichnis
Gute Laborpraxis (GLP) nach Art. 3 Abs. 1 Bst. a GLPV: Qualitätssystem, das den organisatorischen Ablauf von Prüfungen, die Rahmenbedingungen, unter denen diese geplant, durchgeführt und überwacht werden, sowie die Aufzeichnung, Berichterstattung und Archivierung dieser Prüfungen umfasst.