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Veröffentlicht am 14. März 2025

Guten Laborpraxis (GLP)

Die Gute Laborpraxis (GLP) in der Schweiz basiert auf den GLP-Grundsätzen der OECD vom 26. November 1997. Die entsprechende Verordnung über die Gute Laborpraxis (GLPV, SR 813.112.1) datiert vom 18. Mai 2005 und ist seit dem 1. August 2005 in Kraft.

Allgemeine Informationen zur Gute Laborpraxis (GLP)

Die Gute Laborpraxis (GLP) in der Schweiz basiert auf den GLP-Grundsätzen der OECD vom 26. November 1997. Die entsprechende Verordnung über die Gute Laborpraxis (GLPV, SR 813.112.1) datiert vom 18. Mai 2005 und ist seit dem 1. August 2005 in Kraft.

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GLP-Interpretationen / Newsletter

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Tierversuche

«Als Tierversuch gilt jede Massnahme, bei der lebende Tiere verwendet werden mit dem Ziel, eine wissenschaftliche Annahme zu prüfen, Informationen zu erlangen, einen Stoff zu gewinnen oder zu prüfen oder die Wirkung einer bestimmten Massnahme am Tier festzustellen sowie das Verwenden von Tieren zur experimentellen Verhaltensforschung.»

Gesuch um Eintrag ins GLP-Verzeichnis

Gute Laborpraxis (GLP) nach Art. 3 Abs. 1 Bst. a GLPV: Qualitätssystem, das den organisatorischen Ablauf von Prüfungen, die Rahmenbedingungen, unter denen diese geplant, durchgeführt und überwacht werden, sowie die Aufzeichnung, Berichterstattung und Archivierung dieser Prüfungen umfasst.