Wann ist ein Inhaltsstoff deklariert?

Deklarationspflichtig sind lediglich die gefahrenbestimmenden Stoffe einer gefährlichen Zubereitung, welche auch auf dem Etikett eines Produktes vermerkt sein müssen.

Anders als alle anderen Komponenten, welche „nur“ unter Punkt 3 (Zusammensetzung) oder gar nicht im Sicherheitsdatenblatt genannt werden, finden Sie (falls überhaupt ein deklarationspflichtiger Stoff in Ihrer Zubereitung vorhanden ist) die deklarationspflichtigen Stoffe, als gefahrenbestimmende Komponente, zusätzlich unter Punkt 2 (Kennzeichnung) Ihres Sicherheitsdatenblattes.

Im elektrischen Meldeformular sind die deklartionspflichtigen Stoffe mit dem entsprechenden Häkchen zu versehen:

elektrisches-meldeformular-de

Bitte versehen Sie wirklich nur die deklarationspflichtigen Stoffe gemäss Ihrem Sichereheitsdatenblatt und der Produktetikette als „Deklariert Ja“, seien Sie sich darüber im Klaren, dass ein deklarierter Stoff als wichtige Information für Konsumenten auch im öffentlichen Produktregister sichtbar sein wird (natürlich ohne genaue Gehaltsangabe).

Letzte Änderung 27.09.2016

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