Übertragungen können nicht vom Melder selber getätigt werden. Die Anmeldestelle Chemikalien kann Ihnen aber grundsätzlich gerne Produkte übertragen.
Chemische Zubereitungen und Altstoffe
Für bereits gemeldete Produkte reicht ein kurzes E-Mail mit Auflistung der zu übertragenen Produkte und der Bestätigung beider Firmen, dass diese Übertragung auch wirklich erwünscht ist. Sämtliche Rechte und Pflichten gehen an die neue Melderfirma.
Biozide
Für bereits zugelassene Biozide ist eine Bestätigung per Post inklusive Unterschrift beider Firmen notwendig.
Anders als bei den gebührenfreien Übertragungen von Zubereitungen und Altstoffen ist die Übertragung von Bioziden kostenpflichtig.