Übertragungen und Mutationen

Bei Übertragungen und Mutationen im Produkteregister Chemikalien (RPC) sind folgende Prozesse zu befolgen und die erforderlichen Dokumente einzureichen:

Übertragungen von Zubereitungen und Altstoffen von einer Melderin auf eine Andere

  • Je ein Schreiben per Briefpost, in welchem die «alte» Melderin die Abgabe bekundet und die «neue» Firma die Übernahme bestätigt, unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person gemäss Schweizer Handelsregister. Erwähnen ob bestehende Benutzerkonten bzw. etwaige Urheberschaften mitübertragen werden sollen oder nicht. Für Urheberschaftsübertragungen siehe weiter unten.
  • Auszug der zu übertragenden Meldungen im Excel-Format (CPID-Nummer und Produktname) senden an cheminfo@bag.admin.ch
  • Übertragungen von Zubereitungen und Altstoffen sind gebührenfrei
  • Die Bearbeitungsdauer nach Erhalt aller relevanten Unterlagen beläuft sich auf mindestens 1 Monat

Übertragungen von Biozidprodukten ZN/ZB von einer Zulassungsinhaberin auf eine Andere

  • Von jeder Partei (bestehende und designierte Zulassungsinhaberin), je ein Bestätigungsschreiben im Original per Post mit eigener Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person gemäss Handelsregister (evtl. Kollektivunterschrift zu zweien oder dreien) und wo vorhanden Stempel. Als Alternative dazu, Unterschrieben von der Hauptbenutzerin aus dem Produkteregister Chemikalien, sofern diese von der gleichen Organisation stammt. Erwähnen ob bestehende Benutzerkonten bzw. etwaige Urheberschaften mitübertragen werden sollen oder nicht. Für Urheberschaftsübertragungen siehe weiter unten.
  • Wir akzeptieren auch eine qualifizierte rechtsgültige elektronische Unterschrift (SwissID) und dass uns in diesem Falle das/die Dokument(e) per E-Mail zugesandt werden.
  • Die übernehmende Partei bestätigt die Übernahme der anfallenden Gebühren.
  • Die übernehmende Partei bemüht sich, falls noch nicht vorhanden, um die Erstellung eines Meldekontos im Produkteregister Chemikalien Eröffnung eines Hauptbenutzerkontos.
  • Auszug der zu übertragenden Biozidprodukte ZN/ZB im Excel-Format (CPID-Nummer, Zulassungsnummer und Produktname) senden an cheminfo@bag.admin.ch
  • Übertragungen von Biozidprodukten sind gebührenpflichtig. Die Gebühren betragen pro Biozidprodukt CHF 150.- (1-4 Produkte), bzw. CHF 500.- für 5 Produkte sowie CHF 20.- für jedes weitere Produkt (Sammelverfügung).
  • Es ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 60 Tagen zu rechnen

Urheberschaftsübertragungen von einem CH-Login-Benutzerkonto auf ein Anderes

  • Schriftliche Bestätigung des Kontoinhabers/der Kontoinhaberin bzw. einer unterschriftsberechtigten Person entweder der Meldefirma (Zefix) oder falls zutreffend der ausländischen Firma per Briefpost, inkl. Angabe auf welches «neue» Konto (CH-Login Nummer) die Übertragung erfolgen soll
  • Auszug im Excel-Format aller zu übertragenden Urheberschaften (CPID-Nummer, Produktname, Name Rezepturinhaber und CH-Login-Nummer) senden an cheminfo@bag.admin.ch
  • Beachten Sie, dass für jeden einzelnen Urheber die o.a. Dokumente vorliegen müssen
  • Die Bearbeitungsdauer nach Erhalt aller relevanten Unterlagen beläuft sich auf mindestens 1 Monat

Hinweis:
Beim Urheber «Technical User-bag-ws-private-prod» verhält es sich folgendermassen: Diese Daten wurden vor dem 16.04.2014 von einem Haupt-/Unterbenutzerkonto der Meldefirma oder im Auftrag von einem Mitarbeiter der Anmeldestelle Chemikalien hinterlegt, so dass nach dem Systemwechsel zum gegenwärtigen Produkteregister Chemikalien (RPC) nicht mehr mit Bestimmtheit gesagt werden konnte, wem diese Urheberschaft zugeordnet werden durfte. Die betroffenen Firmen wurden zum damaligen Zeitpunkt entsprechend informiert. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Übertragung nicht mehr möglich und die Urheberschaft kann nur durch eine entsprechende Neueingabe (gegebenenfalls auch via Massenmeldetool) wieder an ein neues/aktuelles Benutzerkonto gebunden werden.

Graumarkierte Kontaktinformationen entfernen

  • Hierbei handelt es sich um graumarkierte Kontaktinformationen, welche Sie im Produkteregister Chemikalien (RPC) unter Abschnitt 1 nicht selbstständig mutieren oder löschen können
  • Excel-Auszug mit CPID Nummer der Produkte, bei denen die Kontaktinformationen gelöscht werden soll, senden an cheminfo@bag.admin.ch
  • Die Bearbeitungsdauer beläuft sich auf etwa 2 Wochen

Import von UFI-Codes

  • Einmaliger Import von verkehrsfähigen UFI-Codes Ihrer Produkte
  • Ab mindestens 25 Codes, 1x pro Firma, danach selbständige Eingabe und Verwaltung durch Benutzer (Selbstkontrolle)
  • Excel-Auszug mit CPID Nummer, Produktname und zugehörigem UFI-Code senden an cheminfo@bag.admin.ch
  • Die Bearbeitungsdauer beläuft sich auf etwa 2 Wochen

Produktstatus von «in Prüfung» auf «in Bearbeitung» ändern

  • Excel Liste mit CPID Nummer inkl. Kommentar wieso der Status geändert werden soll, senden an cheminfo@bag.admin.ch
  • Die Bearbeitungsdauer beläuft sich auf etwa 2 Wochen

Produkte löschen

  • Excel-Liste mit CPID Nummer und stichhaltigem Grund der Datenlöschung (z.B. Duplikat, Fehleintrag etc.) senden an cheminfo@bag.admin.ch
  • Die Bearbeitungsdauer beläuft sich auf etwa 2 Wochen

Produkte ausser Handel nehmen

  • Ab mindestens 50 Produkten (Zubereitungen und Altstoffe) und wenn keine Nutzung eines Massenmeldetools besteht. Kleinere Mengen sind durch den Benutzer selbständig ausser Handel zu setzen
  • Biozidprodukte können nur durch die Anmeldestelle ausser Handel genommen werden, da sie zulassungspflichtig sind
  • Nur Produkte mit Status «qualifiziert» können ausser Handel genommen werden
  • Excel-Auszug mit CPID Nummern, inklusive Datum (per sofort oder Datum in der Zukunft, da rückwirkendes Datum nicht möglich ist) all derjenigen Produkte, die ausser Handel genommen werden sollen, senden an cheminfo@bag.admin.ch
  • Die Bearbeitungsdauer beläuft sich auf etwa 2 Wochen

Letzte Änderung 12.10.2023

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