Benutzerrollen

Bevor Sie mit ihrem (CH-Login) Benutzerkonto im Produkteregister Chemikalien (RPC) arbeiten können, muss Ihr Konto für den Zugriff auf die Firma mit der gewünschten Benutzerrolle autorisiert und freigegeben werden.

Wir empfehlen, die verfügbaren Benutzerrollen analog folgendem Schema anzuwenden:

Person arbeitet
Hauptbenutzer bei der Meldefirma und besitzt Verwaltungsberechtigungen der Benutzerkonten
Unterbenutzer intern bei der Meldefirma aber ohne die zusätzlichen Berechtigungen eines Hauptbenutzers
Unterbenutzer extern bei einer externen Firma (z.B. chemische Hersteller)

Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Beschreibung der Benutzerrollen und deren Berechtigungen:

Hauptbenutzer:

  • Hauptbenutzer haben im Gegenzug zum Unterbenutzer die Bevollmächtigung, selbstständig Unterbenutzer für dieselbe Meldefirma (Herstellerin im Sinne der ChemV) zu autorisieren und alle Zugriffberechtigungen zu verwalten
  • Der Hauptbenutzer besitzt Einsicht in die Personendaten des mit der Meldefirma verknüpften Benutzerkontos (Name, Vorname und Arbeit Adresse). Die Angabe von Telefonnummer und Emailadresse können vom Kontoinhaber/von der Kontoinhaberin freigegeben oder gesperrt werden.

In diesem Zusammenhang empfehlen wir ausdrücklich, dass mindestens eine Person, welche bei der Meldefirma arbeitet, die Rolle eines Hauptbenutzers innehält.

Wichtig: Bei Meldefirmen, die sich erstmalig im Produkteregister Chemikalien (RPC) registrieren, muss das erste Benutzerkonto IMMER ein Hauptbenutzer sein. Erst danach können für weitere Konten andere Benutzerrollen gewählt werden.

  • Die Rechtevergabe neuer Hauptbenutzer verläuft weiterhin via Antragsformular durch die Anmeldestelle Chemikalien
  • Eine Meldefirma kann mehrere Hauptbenutzer haben
  • Die Person muss nicht zwingend in der Schweiz arbeiten

Zusammenstellung der Berechtigungen eines Hauptbenutzers im RPC:

Berechtigungen eines Hauptbenutzers im RPC

Hinweis:
Die Benutzerrollen inkl. Berechtigungen für den Zugriff auf eine Schweizer Meldefirma werden bereits jetzt durch eine zeichnungsberechtigte Person gemäss schweizerischem Handelsregister (Zentraler Firmenindex - Willkommen (zefix.ch)) oder einen entsprechend bevollmächtigten Hauptbenutzer autorisiert. Die korrekte Rechtevergabe liegt damit bereits jetzt in deren Verantwortung und Haftung.

Unterbenutzer:

Unterbenutzer haben die Möglichkeit, fehlende/ergänzende Daten aber auch vollständige Meldungen, Anmeldungen, Zulassungen und Registrierungen im Produkteregister Chemikalien (RPC) für eine Meldefirma zu erfassen, einzusehen und zu bearbeiten. Unterbenutzer können zusätzliche Personen innerhalb der Meldefirma sein oder einer externen Firma angehören (auch aus dem Ausland). Dieser Fall tritt meist dann auf, wenn die Zusammensetzung einer Chemikalie direkt vom chemischen Hersteller zur Verfügung gestellt werden muss, ohne dass der CH-Importeur die vertraulichen Informationen einsehen darf. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Gegebenheiten der Urheberschaft.

  • Unterbenutzer intern: ist eine Person, welche innerhalb derselben Meldefirma wie der Hauptbenutzer arbeitet.
  • Unterbenutzer extern: ist eine Person, welche einer externen (auch ausländischen) Firma angehört. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um chemische Herstellerfirmen oder Consultants, welche über die Schweizer Meldefirma im Zusammenhang mit deren Pflichten vertrauliche Informationen an die Schweizer Behörden liefern müssen.

Beide Unterbenutzerrollen besitzen entgegen dem Hauptbenutzer keine weiteren Rechte im Zusammenhang mit der Autorisierung neuer Benutzerkonten und dem Datenmanagement der Meldefirma.

  • Die Rechtevergabe (inkl. Datenmanagement) neuer Unterbenutzer intern und extern verläuft über einen Hauptbenutzer der Meldefirma
  • Eine Meldefirma kann mehrere Unterbenutzer intern und/oder extern haben
  • Die Person muss nicht zwingend in der Schweiz arbeiten

Zusammenstellung der Neuerungen für Unterbenutzer intern und extern:

Berechtigungen Unterbenutzer intern und extern

Klarstellungen für die Rolle Unterbenutzer extern

Die Sichtbarkeit der Meldungen im Produkteregister Chemikalien (RPC) ist auf diejenige eingeschränkt, für welche sie die Urheberschaft besitzen. Die Rolle kann aber ebenfalls Urheberschaften teilen.

Letzte Änderung 02.10.2024

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