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Veröffentlicht am 20. Februar 2017

Selbstkontrolle

Die Verantwortung und Haftung für das korrekte Inverkehrbringen der meisten chemischen Produkte liegt allein bei den betreffenden Herstellerinnen. Es gilt das Prinzip der Selbstkontrolle, es gibt keine vorgängigen behördlichen Kontrollen.