Gem. Art. 4 Abs. 1 Bst. a ChemG sind neue Stoffe solche, welche nicht als alte Stoffe definiert sind. Neue Stoffe sind also Stoffe, welche in der EU nach REACH nicht (mehr) voll registriert sind oder in einer höheren Mengenkategorie in Verkehr gebracht werden, als sie in der EU registriert sind.
Ein alter Stoff ist ein Stoff, der nach Artikel 5 REACH registriert ist, mit Ausnahme von Stoffen, die: 1. in höheren Mengen in Verkehr gebracht werden, als sie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) registriert sind, oder 2. ausschliesslich als Zwischenprodukte registriert sind, soweit sie keine Monomere sind; (Art. 2 Abs. 2 Bst. f ChemV)
Anhang 3 der Chemikalienverordnung (ChemV) enthält die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffen. Diese Liste wird unter Berücksichtigung der Entwicklung in Europa fortlaufend aktualisiert. Für gelistete Stoffe in Gegenständen gibt es Informationspflichten.
Stoff, der ausschliesslich für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und verbraucht wird und hierbei in einen oder mehrere andere Stoffe umgewandelt wird.