Ein neuer Stoff ist nicht im europäischen Altstoffverzeichnis EINECS (European Inventory of Existing Commercial Substances) verzeichnet, d.h. er ist erst nach dem 18.09.1981 neu in den Handel gekommen.
Ein alter Stoff ist im europäischen Altstoffverzeichnis EINECS (European Inventory of Existing Commercial Substances) aufgeführt, und ist vor dem 18.09.1981 in den Handel gekommen.
Anhang 3 der Chemikalienverordnung (ChemV) enthält die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffen. Diese Liste wird unter Berücksichtigung der Entwicklung in Europa fortlaufend aktualisiert. Für gelistete Stoffe in Gegenständen gibt es Informationspflichten.
Stoff, der ausschliesslich für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und verbraucht wird und hierbei in einen oder mehrere andere Stoffe umgewandelt wird.