Wie gehe ich als Importeur vor?

  • Falls ich direkt importiere muss ich selbst anmelden
  • Mein Lieferant im Ausland kann die Daten direkt und separat bei der Anmeldestelle einreichen (lassen). Briefliche Eingangsbestätigung, Verfügung und Rechnung gehen immer an mich.
  • Mein Lieferant im Ausland kann eine Alleinvertreterin bestimmen, die für mich anmeldet. Diese muss der Anmeldestelle eine Liste mit all ihren Importeuren und den Stoffmengen einreichen. Ich muss meine Alleinvertreterin jährlich über die von mir importierten Mengen auf den Laufenden halten.
  • Falls eine Anmelderin einer anderen Lieferkette in der Schweiz bereits angemeldet hat, kann ich

- den Stoff/das Gemisch in der Schweiz bei ihr beziehen
- mich durch die Alleinvertreterin vertreten lassen (ausländischen Lieferanten kontaktieren)
- die frühere Anmelderin um eine Zugangsbescheiningung als neue Anmelderin bitten. In diesem Fall wird die Anmeldestelle auf die Daten der früheren Anmelderin Bezug nehmen (Art. 29 ChemV).


Letzte Änderung 29.08.2016

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