Verwendungsentsprechung
- Wer beurteilt, ob die von einer Schweizer Verwenderin durchgeführte Anwendung von der EU-Autorisierung abgedeckt ist?
- Wenn eine EU-Autorisierung, auf die in der Schweiz im Sinne von Anhang 1.17 Ziff. 2 Abs. 2 Bezug genommen wird, von der ECHA widerrufen wird, wie werden die Schweizer Anwender darüber informiert?
- Gilt bei der Nutzung einer EU-Autorisierung in der Schweiz das gleiche Ablaufdatum der EU-Autorisierung oder gibt es ein „Schweizer“ Ablaufdatum?