Zwischenprodukte

Zwischenprodukt

Stoff, der ausschliesslich für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und verbraucht wird und hierbei in einen oder mehrere andere Stoffe umgewandelt wird.

Meldepflichtige Zwischenprodukte 

• Zwischenprodukte in Form von Monomeren, die neue Stoffe sind
• Zwischenprodukte, welche an Dritte abgegeben werden, den Herstellungsstandort verlassen und > 100 kg/a in Verkehr gebracht werden (s.u.)

Von der Meldepflicht ausgenommene Zwischenprodukte

Von der Meldepflicht ausgenommen sind Zwischenprodukte, die:

1. nicht an Dritte abgegeben werden,
2. den Herstellungsstandort nicht verlassen, oder
3. in Mengen unter 100 kg pro Jahr in Verkehr gebracht werden;

Übersicht

Zwischenprodukt

an Dritte abgegeben

verlässt Herstellungsstandort

> 100 kg/a in Verkehr gebracht

Meldepflicht

 

ja

ja

ja

ja

 

ja

ja

nein

nein

 

ja

nein

nein

nein

 

ja

nein

ja

nein

 

nein

ja

ja

nein

 

nein

ja

nein

nein

 

nein

nein

ja

nein

 

nein

nein

nein

nein

 

 

 

Letzte Änderung 29.11.2018

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