Zwischenprodukt
Stoff, der ausschliesslich für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und verbraucht wird und hierbei in einen oder mehrere andere Stoffe umgewandelt wird.
Meldepflichtige Zwischenprodukte
• Zwischenprodukte in Form von Monomeren, die neue Stoffe sind
• Zwischenprodukte, welche an Dritte abgegeben werden, den Herstellungsstandort verlassen und > 100 kg/a in Verkehr gebracht werden (s.u.)
Von der Meldepflicht ausgenommene Zwischenprodukte
Von der Meldepflicht ausgenommen sind Zwischenprodukte, die:
1. nicht an Dritte abgegeben werden,
2. den Herstellungsstandort nicht verlassen, oder
3. in Mengen unter 100 kg pro Jahr in Verkehr gebracht werden;
Übersicht
Zwischenprodukt |
an Dritte abgegeben |
verlässt Herstellungsstandort |
> 100 kg/a in Verkehr gebracht |
Meldepflicht |
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ja |
ja |
ja |
ja |
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ja |
ja |
nein |
nein |
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ja |
nein |
nein |
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