Behandelte Ware

Dieser Leitfaden richtet sich an die kantonalen Vollzugsorgane, an Unternehmen und an die betreffenden Anwender. Er stellt die gesetzlichen Grundlagen für die mit bioziden Wirkstoffen behandelten Waren vor.

Mithilfe konkreter Beispiele soll der Leitfaden die neue Bedeutung von behandelten Waren erläutern. Die betreffenden Anforderungen werden in der schweizerischen Biozidprodukteverordnung (VBP, SR 813.12) dargelegt. Der Leitfaden soll zudem eine Abgrenzung von behandelten Waren und Biozidprodukten ermöglichen.

Letzte Änderung 10.04.2017

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