Produktarten

Biozidprodukte werden in vier Hauptgruppen eingeteilt: Desinfektionsmittel, Schutzmittel,
Schädlingsbekämpfungsmittel und sonstige Biozidprodukte. Die vier Hauptgruppen
umfassen 22 Produktarten (Anhang 10 Biozidprodukteverordnung).

Biozidprodukte einer Produktart dürfen nur biozide Wirkstoffe enthalten, die auch für diejenige Produktart notifiziert beziehungsweise genehmigt wurden. Ein Biozidprodukt wird für eine oder mehrere Produktarten zugelassen. Enthält ein Biozidprodukt einen Wirkstoff, der für mehrere Produktarten notifiziert ist und ist das Biozidprodukt auch für diese Produktarten zugelassen, so gelten für dieses Biozidprodukt die Übergangsregelungen erst ab dem Genehmigungsdatum, an dem der Wirkstoff für die letzte Produktart genehmigt (in die Listen gemäss Anhang 1 oder 2 aufgenommen) wurde. 

Auf der Internetseite der ECHA finden Sie eine Tabelle aller Produktarten mit einer Beschreibung der jeweiligen Produktart.

Letzte Änderung 19.07.2023

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