Neubeurteilung der Rodentizide mit Antikoagulanzien


Die Neubeurteilung und Neueinstufung der Antikoagulanzien führen zu neuen Zulassungsbestimmungen für Rodentizide. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Auswirkungen der Einstufung als „fortpflanzungsgefährdend“ und zu den neuen und bisher geltenden Risikominderungsmassnahmen in der Schweiz.

Rodentizide mit Antikoagulanzien

Rodentizide sind Produkte zur Anwendung gegen Mäuse und Ratten. Wenn diese zum Schutz der menschlichen Hygiene oder Materialschutz eingesetzt werden, fallen sie unter die Biozidprodukteverordnung (VBP, SR 813.12) und unterstehen einem Zulassungsverfahren.
Die meisten Rodentizide, die als Köder auf dem Markt erhältlich sind, enthalten einen Blutgerinnungshemmer als Wirkstoff. Diese Wirkstoffe werden als Antikoagulanzien bezeichnet. Aufgrund ihrer guten Wirksamkeit werden in erster Linie Antikoagulanzien der 2. Generation verwendet (second-generation anticoagulant rodenticides, SGARs; Bromadiolon, Difenacoum, Brodifacoum, Flocoumafen und Difethialon). Eine einmalige Köderaufnahme reicht in der Regel aus, um bei Nagern eine tödliche Wirkung zu erzielen. Bei Rodentiziden mit Antikoagulanzien der 1. Generation (first-generation anticoagulant rodenticides, FGARs; Warfarin, Chlorophacinon, Coumatetralyl) ist eine mehrmalige Köderaufnahme nötig.

Die Antikoagulanzien sind sehr giftig für Menschen und Tiere, in der Umwelt schlecht abbaubar und sie reichern sich in Lebewesen an. Momentan gibt es jedoch keine ähnlich wirksamen aber gleichzeitig weniger umwelt- und gesundheitsgefährdenden Alternativen zu den Antikoagulanzien. Deshalb müssen Antikoagulanzien von den Verbrauchern mit grosser Vorsicht verwendet und alle geeigneten und verfügbaren Risikominderungsmassnahmen angewendet werden. 

Neubeurteilung und Neueinstufung der Antikoagulanzien

Aufgrund ihrer Eigenschaften, insbesondere ihrer hohen Toxizität, werden die Antikoagulanzien in der EU alle 5 Jahre neu beurteilt. Die Zulassung der Biozidprodukte ist parallel dazu auch jeweils für 5 Jahre gültig. Das Schweizer und das EU Gesetz sind harmonisiert (MRA 0.946.526.81) und die Biozidprodukte werden von der Schweiz und den EU Ländern gegenseitig anerkannt.

Die Neubeurteilung der Antikoagulanzien hat ab 2016 stattgefunden. Wie auch in der früheren Beurteilung wurde während der Neuevaluierung ein sehr hohes Risiko für Kinder und Nichtzieltiere festgestellt, die versehentlich Rodentizidköder einnehmen. Es wurden deshalb harmonisierte Risikominderungsmassnahmen für die Verwendung der Rodentizide vorgeschlagen.

Neu wird auch ab 1. März 2018 eine Änderung der Einstufung und Kennzeichnung der Antikoagulanzien vorgenommen (9. ATP). Ein Rodentizid mit einem Wirkstoffgehalt ≥ 0.003% wird neu als „fortpflanzungsgefährdend“ (reproduktionstoxisch) eingestuft. Ein Rodentizid mit dieser Einstufung kann für die Verwendung durch die breite Öffentlichkeit (Private) nicht zugelassen werden (Art. 11d VBP). Damit ein Produkt weiterhin an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden kann, muss die Wirkstoffkonzentration kleiner als 0.003% sein. Die Wirksamkeit muss auch bei der tieferen Wirkstoffkonzentration nachgewiesen sein.

Die Neubeurteilung und Neueinstufung der Antikoagulanzien hat Auswirkungen auf die Zulassungen der Biozidprodukte mit Antikoagulanzien. Bis am 1. März 2018 werden alle Rodentizide neu beurteilt und kommen mit neuer Einstufung und Kennzeichnung, teilweise neuen Verwenderkategorien und harmonisierten Risikominderungsmassnahmen auf den Markt.

Bestimmungen und Risikominderungsmassnahmen für Rodentizide mit Antikoagulanzien

Nachfolgend sind die in der Schweiz ab 1. März 2018 geltenden Bestimmungen für Rodentizide aufgeführt. Die Aufzählung beinhaltet die maximal zulässigen Verwendungen für jede Verwenderkategorie. Die zugelassenen Verwendungen sind produktabhängig. Änderungen gegenüber der bisherigen Bestimmungen in der Schweiz und neu festgelegte Massnahmen infolge der Neubeurteilung der Wirkstoffe im 2016 sind unterstrichen.

Nicht-berufliche Verwender (breite Öffentlichkeit, Privatpersonen):

·        Verwendung ausschliesslich in manipulationssicheren und befestigbaren Köderboxen
·        Verwendung nur innerhalb von Gebäuden
·        Lose Köder dürfen nur in Sachets verkauft werden
·        Puls- oder Permanentbeköderung ist nicht erlaubt
·        Beschränkung der Packungsgrössen:

Viele Rodentizide enthalten 0.005% eines antikoagulanten Wirkstoffs. Die neue Einstufung und Kennzeichnung der Antikoagulanzien hat zur Folge, dass diese Produkte nicht mehr von Privaten verwendet und auch nicht an diese abgegeben werden dürfen. Privatpersonen dürfen nur noch Rodentizide mit einem  Wirkstoffgehalt kleiner als 0.003% verwenden.

Berufliche Verwender ohne Fachbewilligung (z.B. Landwirte):

·        Verwendung ausschliesslich in manipulationssicheren und befestigbaren Köderboxen
·        Verwendung in und um Gebäude
·        Puls- oder Permanentbeköderung ist nicht erlaubt
·        Es wird keine Minimalpackungsgrösse festgelegt

Berufliche Verwender ohne Fachbewilligung dürfen weitenhin Rodentizide mit einem Wirkstoffgehalt von ≥ 0.003% verwenden. 

Berufliche Verwender mit Fachbewilligung für die allgemeine Schädlingsbekämpfung (VFB-S, SR 814.812.32):

·        Verwendung in manipulationssicheren und befestigbaren Köderboxen oder an verdeckten, unzugänglichen und gesicherten Köderstellen (gleiches Schutzniveau für Nichtzieltiere und Menschen wie bei manipulationssicheren Köderboxen)
·        Verwendung in und um Gebäude, im Freien, auf Deponien und in der Kanalisation
·        Pulsbeköderung nur mit Produkten mit Brodifacoum, Flocoumafen oder Difethialone
·        Permanentbeköderung nur an Orten mit hohem Potential für Reinvasion und wenn andere Bekämpfungsmethoden unzureichend waren, nur mit Produkten mit Bromodialone oder Difenacoum
·        Es wird keine Minimalpackungsgrösse festgelegt.

Berufliche Verwender mit Fachbewilligung dürfen weitenhin Rodentizide mit einem Wirkstoffgehalt von ≥ 0.003% verwenden.

Etikette und Merkblatt beachten

Welche Verwendungen tatsächlich für welche Verwenderkategorien zugelassen sind und welche Risikominderungsmassnahmen zusätzlich gelten, ist produktabhängig. Es ist deshalb wichtig, immer vor der Anwendung eines Produktes die Etikette, das Merkblatt und gegebenenfalls das Sicherheitsdatenblatt sorgfältig durchzulesen und die Anweisungen für die Verwendung genau zu befolgen.

Letzte Änderung 15.09.2020

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