Die Gesuchstellerin ist identisch mit der Zulassungsinhaberin des Referenzproduktes

Verfahren

Ein Gesuch um Zulassung eines gleichen Biozidproduktes ZN oder ZB muss der Anmeldestelle Chemikalien auf elektronischem Wege via Chemikalienregister (RPC) eingereicht werden. Um die Eingabe durch die Gesuchstellerin und die Bearbeitung durch die Behörden der im Chemikalienregister erforderlichen Angaben zu vereinfachten, müssen Sie das Referenzprodukt ZN bzw. ZB mit der Produkt-Duplikationsfunktion im Chemikalienregister duplizieren. Danach müssen Sie die zum Referenzprodukt abweichenden administrativen Angaben anpassen. Erläuterungen zum elektronischen Formular und zur Duplikationsfunktion finden Sie in der Wegleitung elektronische Gesuchstellung Zulassung ZN (PDF, 4 MB, 30.08.2023) beziehungsweise auf unserer Themenseite zur Duplikationsfunktion. Im Chemikalienregister müssen unter der Lasche „Dokumente“ folgende Unterlagen hochgeladen werden:

a. Unterschriebener Ausdruck der letzten Seite1 des Beleges aus dem RPC (als PDF)
b. Ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Gesuch um Zulassung eines gleichen Produkts ZN oder ZB (RTF, 64 kB, 30.08.2023)“ als PDF
c. Entwurf einer Etikette (inkl. Auslobung und Gebrauchsanweisung)
d. Sicherheitsdatenblatt

Nachdem das elektronische Gesuch im Chemikalienregister (RPC) versendet wurde, müssen der Anmeldestelle Chemikalien folgende Informationen per Mail (cheminfo@bag.admin.ch) übermittelt werden:

  • Handelsname und CPID-Nummer des Biozidproduktes
  • Angabe, dass es sich um ein Gesuch eines gleichen Produktes handelt
  • Handelsname und CPID-Nummer des Referenzproduktes

1) Achtung: Dokumenten mit vertraulichem Inhalt sollte die Sichtbarkeit „Urheber/Bundesbehörde“ vergeben werden. Die Sichtbarkeit kann erst nach dem Hochladen der Dokumente vergeben werden.

Letzte Änderung 25.02.2021

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