Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und die Ämter, bei denen die Desinfektionsmittel in der Schweiz zugelassen werden müssen

Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und die Ämter, bei denen die Desinfektionsmittel in der Schweiz zugelassen werden müssen.

Verordnung

 

Amt

 

Verwendung des Desinfektionsmittel

Biozid-produkte

VBP

BAG 

Medizin-produkte

MepV

Swissmedic 

Medikamente
 

HMG

Swissmedic

Andere 

Hände, hygienische / chirurgische Desinfektion

X

X2 

 

 

Hände, hygienische Hautreinigung

X

 

 

 

Haut (präoperativ, Einschnitte)

 

 

X

 

Wunden, kranke Haut

 

 

X

 

Medizinprodukte

 

X

 

 

Mundschutz (Masken)

 

 

 

Arbeitnehmerschutz Vo

Mund

 

 

X

 

Oberflächen in Spitälern, Labors u. Schwimmbädern

X

 

 

 

Kühlanlagen

X

 

 

 

Lebensmittelindustrie, Restaurants, Küchen

X

 

 

 

Badewasser in Schwimmbädern

X

 

 

 

Sauna, Solarium

X

 

 

 

Trinkwasser

X

 

 

 

Chirurgische Instrumente

 

X

 

 

Milch- und Käseindustrie

X

 

 

 

Euter

  X1)

 

 

 

Tierzucht, Ställe

X

 

 

 

Bekämpfung von Tierseuchen

X

 

 

TSV BLV*

*  TSV = Tierseuchenverordnung,  BLV = Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

1) Je nach Anpreisung des Produktes, eine Zulassung als Tierarzneimittel wird notwendig.

2) Keine Zulassung, CE-Kennzeichnung nach Konformitätsbewertung, Swissmedic verantwortlich für Marktüberwachung.  

Letzte Änderung 19.07.2023

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