Ansprechperson
Betriebe, die beruflich oder gewerblich mit gefährlichen Chemikalien umgehen, müssen eine Ansprechperson bezeichnen. In bestimmten Fällen muss diese den kantonalen Vollzugsbehörden mitgeteilt werden.
Betriebe, die beruflich oder gewerblich mit gefährlichen Chemikalien umgehen, müssen eine Ansprechperson bezeichnen. In bestimmten Fällen muss diese den kantonalen Vollzugsbehörden mitgeteilt werden.