CH Exporteure: Giftnotrufzentralen - Meldung nach CLP

Meldung für die Giftnotrufzentralen nach CLP

In der Schweiz müssen die Herstellerinnen nach ChemV gefährliche Stoffe und Zubereitungen, die die Kriterien für die Erstellung eines Sicherheitsdatenblat erfüllen, über das Produkteregister RPC melden. Die Schweizer Giftnotrufzentrale Toxinfo hat somit in Notfällen über RPC Zugang auf Informationen wie die Zusammensetzung.
Für Firmen im EWR (wie z.B. Kunden von Schweizer Firmen oder deren Niederlassungen) besteht ab dem 1.1.2021 eine Meldepflicht vor dem Inverkehrbringen von Gemische zur Verwendung durch Verbraucher und zur gewerblichen Verwendung (ab 1.1.2024 für Gemische zur industriellen Verwendung).

Im Prinzip muss die Meldung bei der Behörde von jedem EWR Mitgliedstaat eine Meldung in dessen Amtssprache(n) eingereicht werden. Das Einreichungsportal der ECHA unterstützt die zeitgleiche Einreichung für mehrere Mitgliedstaaten. Ein gemeinsames Poison Centre Notification (PCN) Dossier-Format wurde definiert (IUCLID kompatibel), die Einreichung kann über das Einreichungsportal der ECHA erfolgen, die Vorbereitung offline in IUCLID erfolgen. Eine Übersicht darüber, welche EWR Mitgliedstaaten welche Einreichungsform akzeptieren, findet sich im Dokument "Overview of Member states decisions on implementing Annex VIII to the CLP" auf der Seite "ECHA Submission portal".

Letzte Änderung 30.01.2024

Zum Seitenanfang