CH Exporteure: Einstufung und Kennzeichnung - Meldung nach CLP

Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis nach CLP wurde von der ECHA veröffentlicht. Es enthält die Einstufungen- und Kennzeichnungen nach CLP/GHS von mehr als 146‘000 Stoffen.

Hinweise für CH-Exporteure

Importeure in der EU und im EWR, die Chemikalien von Schweizer Firmen beziehen, müssen die Meldepflicht nach CLP für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis erfüllen. Schweizer Exporteuren wird daher empfohlen, Ihre Kunden in der EU dabei bestmöglich zu unterstützen. Die Meldung bei der ECHA ist gebührenfrei und hat innerhalb eines Monats nach erstem Inverkehrbringen zu erfolgen (Art. 40 CLP). Betroffen sind EU Importeure und Hersteller von gefährlichen oder registrierungspflichtigen Stoffen als solche und in Zubereitungen.

Für meldepflichtige Stoffe beträgt die Frist ein Monat nach erstmaligem Inverkehrbringen.

Letzte Änderung 23.01.2024

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