- Identität des Herstellers/Importeurs gemäss Anhang VI Abschnitt 1 REACH (wird nicht im Verzeichnis veröffentlicht)
- Stoffidentität gemäss Anhang VI Abschnitte 2.1-2.3.4 REACH (wird veröffentlicht)
- GHS Einstufungen des Stoffes (wird veröffentlicht)
- wenn Einstufung des Stoffes in einige, aber nicht alle CLP-Gefahrenklassen oder Differenzierungen →Begründung angeben:
- fehlende Daten
- nicht schlüssige Daten
- für die Nichteinstufung schlüssige Daten
- Kennzeichnungselemente für den Stoff, inklusive ergänzende Gefahrenhinweise (Art. 25 (1) CLP)
- ggf. spezifische Konzentrationsgrenzwerte oder M-Faktor (für die Einstufung als wassergefährdend akut oder chronisch Kategorie 1) zusammen mit Begründung ihrer Festlegung
Stoffidentität: Vertrauliche Behandlung von chemischem Name im E&K-Verzeichnis
IUPAC-Bezeichnung kann als vertraulich und daher als nicht zu veröffentlichen gelten für:
- Nicht-Phase-in-Stoffe
- Stoffe, die nur wie folgt verwendet werden:
1. als Zwischenprodukte und/oder
2. in der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung und/oder
3. in der produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung (PPORD).
Die Angabe, dass die IUPAC-Bezeichnung vertraulich zu behandeln ist, kann nur unter Verwendung von IUCLID erfolgen, da in den anderen Tools für die Meldung keine entsprechenden Möglichkeiten bestehen.