REACH Grundsätze

Die Chemikalienverordnung REACH will Mensch und Umwelt in der Europäischen Union (EU) besser vor Risiken im Umgang mit Chemikalien schützen.

Hersteller, Importeure sowie Firmen, die chemische Stoffe weiterverarbeiten, werden vermehrt in die Verantwortung genommen.
Ihnen wird u.a. die Registrierung (Registration) der Stoffe auferlegt, welche ab 1 Tonne pro Jahr importiert oder hergestellt werden.

Die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) will stichprobenweise mindestens 5 Prozent der eingereichten Registrierungsdossiers überprüfen (Evaluation). Eine eigentliche Zulassung ist nur bei besonders besorgniserregenden Stoffen zu beantragen (..and Authorisation of Chemicals). Über die Zulassung entscheidet die Europäische Kommission.

Verwendung und Exposition massgebend

Der Ansatz von REACH besteht darin, dass die chemischen Stoffe nicht nur auf ihre intrinsische Toxizität hin zu beurteilen sind. Es werden vielmehr vollständige Informationen im Hinblick auf die spezifischen Verwendungen entlang des ganzen Lebenszyklus verlangt.
Für gefährliche Stoffe und Zubereitungen muss ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erstellt werden. Und zwar ist das SDB auch für die Verwendung kleiner Mengen und nicht erst ab 1 Tonne pro Jahr verpflichtend. Das SDB muss dem beruflichen oder gewerblichen Verwender unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Ab 10 Tonnen pro Jahr ist der Registrierung ein Stoffsicherheitsbericht mit den Expositionsszenarien für die verschiedenen Verwendungen beizufügen. Diese Expositionsszenarien müssen auch dem SDB als Anhang beigefügt werden.

Alternative Testmethoden

Für viele Stoffe ist davon auszugehen, dass die Gefährdung für Mensch und Umwelt in den spezifischen Anwendungen noch nicht hinreichend geklärt ist. Zur Gefahrenbewertung sieht REACH derzeit anstelle der herkömmlichen Tierversuche für Stoffe unterhalb eines Produktionsvolumens von 10 Tonnen im Prinzip Tests im Reagenzglas (in vitro) vor.

Innovation und Wettbewerb

In diesem Verfahrensprozess wird von der Forschung, den Behörden und der Chemischen Industrie Innovation verlangt. Einerseits müssen neue Testverfahren als Ersatz für Tierversuche entwickelt werden. Andererseits müssen neue Stoffe oder chemische Verbindungen erforscht und entwickelt werden, wenn es sich zeigt, dass ein chemischer Stoff für den bisherigen Zweck nicht mehr verwendet werden darf.

Letzte Änderung 17.12.2020

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