Anforderungen an die Dossiers

Generell müssen alle Dossiers Angaben einerseits zu den Eigenschaften des chemischen Stoffes enthalten, andererseits Angaben für die sichere Verwendung entlang der Lieferkette. Je grösser die Menge, je gefährlicher die Stoffe, desto umfangreicher muss das Dossier sein. Die Dossiers sind auf elektronischem Weg der Europäischen Agentur für Chemische Stoffe (ECHA) einzureichen (REACH-IT und IUCLID).

Technisches Dossier

Als Kernstück für jeden chemischen Stoff enthält dieses Dossier die Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes, die Angaben zum Hersteller, respektive Importeur. Es enthält Angaben über physikalisch-chemische, toxikologische und umweltgefährliche Eigenschaften. Dazu gehört auch eine Anleitung zum sicheren Gebrauch des Stoffes sowie allenfalls Vorschläge für weitere Tests, die noch zur Beurteilung der Gefährlichkeit des Stoffes notwendig sind.

Stoffsicherheitsbericht

Der „Chemical Safety Report" (CSR) ist ab einer Menge ab 10 Tonnen erforderlich und enthält sämtliche Details zu Stoffsicherheit für die Verwendung entlang der Lieferkette. Wird ein Stoff als gefährlich eingestuft (Krit. Art. 14 (4) REACH) oder PBT- oder vPvB-Stoffe, muss der Stoffsicherheitsbericht eine Expositionsbeurteilung und Expositionsszenarien enthalten. Nach der Registrierung müssen die Szenarien die Lieferkette hinunter kommuniziert werden (eSDB). Im Grunde genommen ist der Stoffsicherheitsbericht ein Risikomanagement für den Anwender des chemischen Stoffes.

Letzte Änderung 07.12.2022

Zum Seitenanfang