Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 5. Juni 2018

REACH und die Schweiz

REACH-Pflichten betreffen Schweizer Firmen, die in der EU chemische Stoffe herstellen. Exportieren Schweizer Firmen chemische Stoffe in die EU, müssen diese den Anforderungen von REACH entsprechen. Entweder der EU-Importeur dieser chemischen Stoffe oder ein Alleinvertreter der Schweizer Firma müssen dafür besorgt sein.