REACH und die Schweiz

REACH-Pflichten betreffen Schweizer Firmen, die in der EU chemische Stoffe herstellen. Exportieren Schweizer Firmen chemische Stoffe in die EU, müssen diese den Anforderungen von REACH entsprechen. Entweder der EU-Importeur dieser chemischen Stoffe oder ein Alleinvertreter der Schweizer Firma müssen dafür besorgt sein.

REACH regelt zwar den Umgang mit chemischen Stoffen innerhalb der Europäischen Union (EU). Da die EU für den Schweizer Exportindustrie sehr bedeutend ist, sind auch die Schweizer Produzenten, Exporteure oder Händler von chemischen Stoffen davon betroffen. Schweizer Firmen, die in der EU produzieren oder mit Sitz in der EU als Importeure agieren, haben die vollständigen REACH-Verpflichtungen für chemische Stoffe ab 1 Tonne pro Jahr zu erfüllen.

Schweizer Firmen, die chemische Stoffe in die EU exportieren, haben selbst keine rechtliche Pflichten gegenüber REACH. Diese müssen aber vom EU-Importeur oder allenfalls von einem Alleinvertreter wahrgenommen werden. Im Vordergrund steht die Registrierung bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA.

Suche nach Ersatzstoffen

Firmen in der Schweiz, die chemische Stoffe aus der EU in die Schweiz z. B. für die Herstellung von Zubereitungen oder Gegenständen importieren, müssen damit rechnen, dass bestimmte Stoffe aus der EU nicht mehr lieferbar sind, weil deren Registrierung zu teuer ist oder weil ein Stoff keine Zulassung erhält. In der EU wird in den kommenden Jahren mit einem Wegfall von Stoffen von bis zu 30 Prozent gerechnet. Für diese Stoffe muss rechtzeitig Ersatz gesucht werden.

Informationspflicht

Unter REACH gehen Hersteller und Verwender entlang der Lieferkette bestimmte Verpflichtungen ein. Hersteller oder Importeure müssen allenfalls zusammen mit anderen Herstellern nachweisen, dass die Stoffe für die registrierten Verwendungen unbedenklich sind. Von den anderen beruflichen oder gewerblichen Verwendern wird vor allem erwartet, dass sie die Stoffe und Zubereitungen gemäss den Empfehlungen des Herstellers richtig sicher verwenden. Zudem sind alle Akteure angehalten, ihre Lieferanten oder Hersteller darüber zu informieren, sobald sie neue Gefahren oder Risiken bemerken.

Rechtliche Anpassungen an REACH

Am 1.7.2015 ist die Totalrevision der Chemikalienverordnung in Kraft getreten, welche auch bestimmte technische Anpassungen an die REACH-Verordnung beinhaltet. Die Einführung der Kernelemente von REACH (Registrierung und Zulassung von Chemikalien) würden jedoch Änderungen auf Gesetzesstufe voraussetzen. Ob und in welchem Ausmass die REACH-Grundsätze in der Schweiz eingeführt werden sollen, ist noch offen.

Letzte Änderung 05.06.2018

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