REACH Zulassung

EU

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA erweitert die Kandidatenliste regelmässig um besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC). Im Hinblick auf kommende Erweiterungen wird Schweizer Firmen empfohlen, sich an den Konsultationen der ECHA zu potentiellen SVHC zu beteiligen (vgl. Link).

ECHA Potentielle, besonders besorgniserregende Stoffen (SVHC)

  • Die Kandidatenliste entspringt einer Bewertungsprozedur durch die ECHA und die Mitgliedstaaten, in welchem wissenschaftliche, aber auch ökonomische Kriterien eine Rolle spielen. Die Stoffe werden dann aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften, den verwendeten Mengen und dem verwendungsspezifischen Expositionspotential priorisiert und von der ECHA gegebenenfalls zur Aufnahme in die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe empfohlen.
  • Anhang XIV REACH (Liste der zulassungspflichtigen Stoffe) wird durch die europäische Kommission auf Basis der Kandidatenliste erweitert. Es ist davon auszugehen, dass die Praxis der (zeitlich begrenzten) Zulassungserteilung sowohl kostspielig als auch restriktiv ist.

Schweiz

  • Mit der am 1.12.2012 in Kraft getretenen Revision der Chemikalienrisiko-Reduktions-Verordnung (ChemRRV) wurden die Bestimmungen für eine Zulassungspflicht von SVHC, die in Anhang XIV REACH aufgeführt sind, in der Schweiz übernommen (Anhang 1.17 ChemRRV).
  • Das Inverkehrbringen und die Verwendung dieser Stoffe ist verboten, ausser es wird eine Ausnahmeregelung verlangt und von der Europäischen Kommission oder den Schweizer Behörden bewilligt.
  • Anträge bei der Anmeldestelle Chemikalien sind nur in der Schweiz gültig (Gebühren vgl. Anhang, Abschnitt III der Chemikaliengebührenverordnung, link s.u.).

Letzte Änderung 20.06.2017

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