Chemikalienrecht und Wegleitungen
Das Schweizer Chemikalienrecht hat zum Ziel, ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen und gleichzeitig Handelshemmnisse mit der Europäischen Union zu vermeiden.
Chemikalienrecht
Das Chemikalienrecht beruht auf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen. Es ist weitgehend harmonisiert mit den Regelungen der Europäischen Union, aber es wird autonom weiterentwickelt und angewendet.
Revisionen des Chemikalienrechts
Die Verordnungen werden regelmässig angepasst, um der Entwicklung des technischen Fortschritts und insbesondere des Europäischen Rechts zu folgen und so ein hohes Schutzniveau zu erhalten.
Stand der Harmonisierung mit internationalen Vorschriften
Die Schweizer Behörden beobachten die Entwicklung der internationalen und insbesondere der europäischen Chemikaliengesetzgebung. Sie evaluieren sie hinsichtlich möglicher notwendiger Anpassungen des Schweizer Rechts.
Informationsmaterialien und Wegleitungen
Die Wegleitung «Alte und neue Stoffe in der Schweiz» beschriebt, wie alte und neue Stoffe seit dem 1. Mai 2022 definiert sind und wie man herausfinden kann, ob es sich bei einem bestimmten Stoff um einen alten oder neuen Stoff handelt. Alte Stoffe dürfen nach Vornahme der Selbstkontrolle in Verkehr gebracht werden, wohingegen neue Stoffe vorgängig angemeldet werden müssen. Für Stoffe, die bereits vor dem 1. Mai 2022 in Verkehr gebracht wurden und neu der Anmeldepflicht unterliegen, werden die Übergangsregelungen beschrieben.
Marktkontrolle
Die korrekte Anwendung der Bestimmung des Chemikalienrechts durch die Hersteller, einschliesslich Importeure sowie durch die Händler wird von Bundes- oder kantonalen Behörden regelmäßig überprüft.
Evaluation des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln
Bericht zur Evaluation der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Stellungnahme des Steuerungsausschusses Chemikalien und Pflanzenschutzmittel.