Chemikalienrecht und Wegleitungen

Das Schweizer Chemikalienrecht hat zum Ziel, ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen und gleichzeitig Handelshemmnisse mit der Europäischen Union zu vermeiden.

Chemikalienrecht

Das Chemikalienrecht beruht auf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen. Es ist weitgehend harmonisiert mit den Regelungen der Europäischen Union, aber es wird autonom weiterentwickelt und angewendet.

Revisionen des Chemikalienrechts

Die Verordnungen werden regelmässig angepasst, um der Entwicklung des technischen Fortschritts und insbesondere des Europäischen Rechts zu folgen und so ein hohes Schutzniveau zu erhalten.

Stand der Harmonisierung mit internationalen Vorschriften

Die Schweizer Behörden beobachten die Entwicklung der internationalen und insbesondere der europäischen Chemikaliengesetzgebung. Sie evaluieren sie hinsichtlich möglicher notwendiger Anpassungen des Schweizer Rechts.

Informationsmaterialien und Wegleitungen zum Chemikalienrecht

In Anbetracht der Komplexität der Rechtsvorschriften, werden einige Bestimmungen im Rahmen detaillierter, spezifischer Interpretationen erläutert, um deren Umsetzung zu erleichtern.

Marktkontrolle

Die korrekte Anwendung der Bestimmung des Chemikalienrechts durch die Hersteller, einschliesslich Importeure sowie durch die Händler wird von Bundes- oder kantonalen Behörden regelmäßig überprüft.

Evaluation des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln

Bericht zur Evaluation der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Stellungnahme des Steuerungsausschusses Chemikalien und Pflanzenschutzmittel.

Letzte Änderung 23.05.2017

Zum Seitenanfang