Das Chemikalienrecht beruht auf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen. Es ist weitgehend harmonisiert mit den Regelungen der Europäischen Union, aber es wird autonom weiterentwickelt und angewendet.
Die zugrundeliegenden Gesetze
Die folgenden Gesetze geben den Rahmen für das Chemikalienrecht vor:
Weitere Gesetze werden ebenfalls berücksichtigt:
Die Bundesratsverordnungen
Die allgemeinen Bestimmungen werden in den Bundesratsverordnungen festgelegt:
Verordnung über die Gute Laborpraxis (GLPV)
Sie legt das Qualitätssicherungssystem für nicht-klinische Studien im Bereich Chemikaliensicherheit fest.
Sie legt die Gebühren für die verschiedenen Leistungen der Bundesverwaltung in dieserm Bereich fest.
Sie führt ein Notifizierungs- und Informationssystem für die Einfuhr und Ausfuhr bestimmter Stoffe und Zubereitungen ein, deren Verwendung verboten oder stark eingeschränkt ist.
Departementsverordnungen des EDI und des UVEK
Weitere spezifische Bestimmungen werden in den Verordnungen des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) festgelegt.
Departementsverordnungen des EDI
Departementsverordnungen des UVEK
Letzte Änderung 12.01.2017