Chemikalienrecht

Das Chemikalienrecht beruht auf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen. Es ist weitgehend harmonisiert mit den Regelungen der Europäischen Union, aber es wird autonom weiterentwickelt und angewendet.

Die zugrundeliegenden Gesetze

Die folgenden Gesetze geben den Rahmen für das Chemikalienrecht vor:

Weitere Gesetze werden ebenfalls berücksichtigt:

Die Bundesratsverordnungen



Departementsverordnungen des EDI und des UVEK

Weitere spezifische Bestimmungen werden in den Verordnungen des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) festgelegt.

Departementsverordnungen des EDI

Departementsverordnungen des UVEK

Letzte Änderung 12.01.2017

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