Biozidprodukteverordnung (VBP)
Die VBP regelt die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten sowie behandelten Waren und definiert, welche Wirkstoffe dafür verwendet werden dürfen.
Die VBP regelt die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten sowie behandelten Waren und definiert, welche Wirkstoffe dafür verwendet werden dürfen.