Notenaustausch mit der ECHA

Die Schweizer Behörden vertiefen die Zusammenarbeit mit der Europäischen Chemikalienagentur

Die Schweizer Behörden arbeiten künftig enger mit der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zusammen. Mit einem Notenaustausch bekräftigten die Direktion der ECHA und die Verantwortlichen der für den Vollzug des Chemikalienrechts zuständigen Schweizer Bundesbehörden BAG, BAFU und SECO kürzlich ihr beiderseitiges Interesse an einer Vertiefung der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit im Bereich Chemikaliensicherheit.

Die 2007 gegründete Europäische Chemikalienagentur mit Sitz in Helsinki regelt die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte bei der Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien sowie bei der Bewertung und Zulassung von Biozidprodukten. Sie gewährleistet so einheitliche Verfahren innerhalb der Europäischen Union (EU).
Gestützt auf das Abkommen mit EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) im Bereich Zulassung von Biozidprodukten arbeitet die Schweiz bereits heute in den entsprechenden Fachgremien der ECHA mit. Diese Zusammenarbeit soll nun durch einen periodischen Erfahrungsaustausch und allenfalls gemeinsame Projekte unter anderem in den Bereichen Risikobeurteilung und Risikomanagement von Chemikalien, der Sicherheit synthetische Nanomaterialien und der Modellierung von Arbeitsplatzbelastungen ausgebaut werden. Der Notenaustausch ist eine gemeinsame Interessensbekundung, die keinen verpflichtenden Charakter hat.

Letzte Änderung 22.03.2018

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