Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)

Einige Chemikalien unterliegen aufgrund ihrer Gefährlichkeit oder inakzeptabler Risiken bei ihrer Verwendung besonderen Verboten und Beschränkungen.

Wenn eine Chemikalie so beschaffen ist, dass sie eine schädliche Wirkung auf einen Organismus ausüben kann, stellt sie eine Gefahr dar. Beispiele für Gefahren sind Chemikalien, die beim Menschen Hautirritationen auslösen oder Krebs verursachen können.

Risiken minimieren

Die Gefahren von Chemikalien können nicht verändert werden, aber die Risiken können minimiert werden, indem die Exposition verhindert oder begrenzt wird. Das Kennzeichnungsetikett und das Sicherheitsdatenblatt von gefährlichen Chemikalien enthalten immer Informationen über die Gefahren und Hinweise zur sicheren Verwendung. Diese Standardinformationen reichen aber nicht immer aus um das Risiko hinreichend zu begrenzen. Bestimmte Chemikalien unterliegen aufgrund ihrer Gefährlichkeit oder inakzeptabler Risiken bei ihrer Verwendung besonderen Verboten und Beschränkungen.
Die Massnahmen, mit denen Risiken vermindert werden, sind unter dem Begriff Risikomanagement zusammengefasst.

Weiterführende Informationen finden Sie im Register „Dokumente“: Factsheet Gefahr und Risiko

Beschränken und verbieten

Für bestimmte Stoffe oder Stoffgruppen werden aufgrund der mit ihrer Verwendung verbundenen Risiken für Gesundheit und Umwelt spezifische Verbote oder Beschränkungen für das Inverkehrbringen oder für deren Verwendung erlassen. Diese Bestimmungen finden sich in den Anhängen der Chemikalien Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV).

Die ChemRRV verbietet bestimmte Stoffe ganz oder erlaubt sie nur für bestimmte Anwendungen, wenn nach dem Stand der Technik kein Ersatzstoff verfügbar ist. Beispiele im Bereich des Gesundheits- und Verbraucherschutzes sind das Abgabeverbot für krebserzeugende Stoffe an Private oder die Beschränkung für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in kunststoffhaltigen Gegenständen, die mit dem Körper in Kontakt kommen können (bspw. Fahrradlenkgriffe).

Eine Übersicht über die Beschränkungen und Verbote nach ChemRRV findet man im Register „Links“.

Letzte Änderung 26.01.2017

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