Marktkontrolle

Die korrekte Anwendung der Bestimmung des Chemikalienrechts durch die Hersteller, einschliesslich Importeure sowie durch die Händler wird von Bundes- oder kantonalen Behörden regelmäßig überprüft. 

Die Vollzugskompetenzen für das Chemikalienrecht sind zwischen den Bundes- und kantonalen Behörden aufgeteilt. Während erstere zentrale Aufgaben wie Überprüfung der Selbstkontrolle (Einstufung, Sicherheitsdatenblatt) wahrnehmen, haben zweite die Aufgaben zu erfüllen, bei welchen die Präsenz vor Ort vorteilhaft ist: Kontrolle des Handels, Kontrolle der Erfüllung der Melde-, Anmelde- und Zulassungspflichte, Kontrolle der Kennzeichnungsetiketten, etc.

Da das Chemikalienrecht in den letzten Jahren in rascher Abfolge und häufig Rechtsanpassungen zu verzeichnen hatte, werden für die Marktkontrolle gemeinsame Schwerpunkte für die Behördenarbeit festgelegt und meist wird nach folgendem Schema vorgegangen:

  • Informieren
    potentiell betroffene Betriebe werden über die Rechtslage informiert
  • Befähigen
    Informationsmaterialien und -veranstaltungen werden für die betroffenen Betriebe zur Verfügung gestellt
  • Kontrollieren
    nach einer angemessenen Zeitspanne werden Kontrollen durchgeführt

Vom Nutzen der Kontrollen

Das Schweizer Chemikalienrecht ist weitgehend mit dem europäischen Chemikalienrecht harmonisiert. Auch mit dem Kennzeichnungssystem nach GHS, dem weltweit harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Produkten, hat die Schweiz ein international gültiges System der Kennzeichnung von Chemikalien übernommen.
Die Marktkontrollen tragen also dazu bei, dass Schweizer Produkte qualifiziert für den europäischen und den Weltmarkt sind.

Letzte Änderung 07.02.2019

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