Die zuletzt in Kraft getretenen Revisionen der Rechtserlasse im Chemikalienbereich sind im Folgenden aufgelistet. Die aktuellen, konsolidierten Fassungen finden Sie in der systematischen Sammlung.
Chemikalienverordnung (ChemV)
Anpassung der Anhänge 2 und 3 der Chemikalienverordnung
Inkrafttreten: 1. Oktober 2023
Erläuternder Bericht zur Anpassung des Anhangs 2 ChemV im Oktober 2023 (PDF, 118 kB, 22.05.2024)Internes Dokument. Enthält Originaltext auf Deutsch.
Erläuternder Bericht zur Anpassung des Anhangs 3 ChemV im Oktober 2023 (PDF, 136 kB, 22.05.2024)Internes Dokument. Enthält Originaltext auf Französisch.
Anpassung der Anhänge 2, 3, 4 und 7 der Chemikalienverordnung
Inkrafttreten: 1. September 2022
Erläuternder Bericht zur Anpassung des Anhangs 4 ChemV im September 2022 (PDF, 78 kB, 29.06.2022)Internes Dokument. Enthält Originaltext auf Deutsch.
Erläuternder Bericht zur Anpassung des Anhangs 7 ChemV im September 2022 (PDF, 69 kB, 29.06.2022)Internes Dokument. Enthält Originaltext auf Deutsch.
Änderung der ChemV 2022
Inkrafttreten: 1. Mai 2022
Mit dieser Revision müssen Chemikalien mindestens in einer Amtssprache der Region gekennzeichnet sein. Damit wird der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten verbessert. Ausserdem wird das Anmeldeverfahren für neue Stoffe modernisiert.
Spätestens ab 2026 muss die Kennzeichnung von Chemikalien mindestens in einer Amtssprache des Ortes der Abgabe abgefasst sein. Die Regelung betrifft neben Biozidprodukten und Pflanzenschutzmitteln alle gefährlichen Chemikalien wie zum Beispiel Abflussreiniger, Entkalker und Geschirrspülmittel.
Künftig sind zudem nur noch jene in der Schweiz in Verkehr gebrachten Stoffe anmeldepflichtig, die nicht in der Europäischen Union (EU) registriert sind. Alle anderen Stoffe dür-fen in Selbstkontrolle in Verkehr gebracht werden. Damit werden Handelshemmnisse abgebaut; gleichzeitig wird die Sicherheit im Umgang mit diesen Stoffen gewährleistet.
Die Meldung von Chemikalien wird in einzelnen Punkten vereinfacht und an die Regelungen der EU angepasst.
Regulierungsfolgenabschätzung: Sprachanforderungen (PDF, 3 MB, 09.02.2021)Text auf Deutsch mit Zusammenfassung auf Französisch, Italienisch und Englisch
Regulierungsfolgenabschätzung: Modernisierung Anmeldeverfahren (PDF, 943 kB, 09.02.2021)Text auf Deutsch mit Zusammenfassung auf Französisch, Italienisch und Englisch
Anpassung von Anhang 3 Chemikalienverordnung
Inkrafttreten: 1. Februar 2022
Erläuternder Bericht zur Anpassung des Anhang 3 ChemV im Februar 2022 (PDF, 429 kB, 21.12.2021)Internes Dokument. Enthält Originaltext auf Französisch
Anpassung der Anhänge 2 und 3 der Chemikalienverordnung
Inkrafttreten: 01.09.2021
Erläuternder Bericht zur Anpassung des Anhang 2 ChemV im September 2021 (PDF, 173 kB, 02.07.2021)Internes Dokument. Enthält Originaltext in Deutsch.
Erläuternder Bericht zur Anpassung des Anhang 3 ChemV im September 2021 (PDF, 87 kB, 02.07.2021)Internes Dokument. Enthält Originaltext auf Französisch.
Anpassung der Anhänge 2 und 3 der Chemikalienverordnung
Inkrafttreten: 15.12.2020
AS 2020 5293
Erläuternder Bericht zur Anpassung des Anhang 2 ChemV im Dezember 2020 (PDF, 558 kB, 21.09.2020)Internes Dokument. Enthält Originaltext in Deutsch.
Erläuternder Bericht zur Anpassung des Anhang 3 ChemV im Dezember 2020 (PDF, 348 kB, 21.09.2020)Internes Dokument. Enthält Originaltext auf Französisch.
Revision der Anhänge 2 und 3 ChemV
Am 01.04.2020 in Kraft getreten
Erläuternder Bericht zur Anpassung des Anhang 2 ChemV im April 2020 (PDF, 563 kB, 25.03.2020)Internes Dokument. Enthält Originaltext in Deutsch.
Erläuternder Bericht zur Anpassung des Anhang 3 ChemV im April 2020 (PDF, 558 kB, 24.02.2020)Internes Dokument. Enthält Originaltext auf Französisch.
Revision der Anhänge 2 und 3 ChemV
Am 01.07.2019 in Kraft getreten
Erläuternder Bericht zur Anpassung der Anhänge 2 und 3 ChemV im Juli 2019 (PDF, 403 kB, 12.04.2019)Enthält Originaltext auf Deutsch oder Französisch.
Revision der Anhänge 2 und 3 ChemV
Am 01.12.2018 in Kraft getreten
Erläuternder Bericht zu der Anpassung der Anhänge 2 und 3 ChemV im Dezember 2018 (PDF, 525 kB, 19.09.2018)Internes Dokument. Enthält Originaltext in Deutsch oder Französisch.
Änderung Chemikalienverordnung 2018
Am 01.03.2018 in Kraft getreten
Revision der Anhänge 2 , 3 und 4 ChemV
Am 1.3.2018 in Kraft getreten
Erläuternder Bericht zur Anpassung der Anhänge 2, 3 und 4 ChemV im 2018 (PDF, 273 kB, 06.02.2018)Enthält Originaltext auf Deutsch oder Französisch
Revision der Anhänge 2 , 3 und 4 ChemV
Am 1.12.2016 in Kraft getreten
Erläuternder Bericht zur Anpassung der Anhänge 2, 3 und 4 (PDF, 286 kB, 19.04.2017)Enthält Originaltext auf Deutsch oder Französisch
Biozidproduktverordnung (VBP)
Änderung der VBP vom 15.11.2023
Inkrafttreten: 1. Januar 2024
Anpassung der Wirkstofflisten der Biozidprodukteverordnung
Inkrafttreten: 1. Oktober 2023
Anpassung der Wirkstofflisten der Biozidprodukteverordnung
Inkrafttreten: 1. September 2022
Anpassung der Wirkstofflisten der Biozidprodukteverordnung
Inkrafttreten: 1. Februar 2022
Anpassung der Wirkstofflisten der Biozidprodukteverordnung
Inkrafttreten: 01.09.2021
Revision der Biozidprodukteverordnung (VBP)
Inkrafttreten: 15.12.2020
Die Biozidprodukteverordnung (VBP; SR 813.12) wird an die Entwicklung des EU-Rechts angepasst, wie z.B. Regelungen zur Geltungsdauer von Zulassungen und zum eindeutigen Rezepturidentifikator (UFI).
Diese Änderungen sind notwendig zur Aufrechterhaltung des bestehenden Vertrags mit der EU (MRA) im Bereich Biozidprodukte. Ausserdem sollen Vereinfachungen bei der Über-gangszulassung für Biozidprodukte eingeführt werden.
In der Chemikalienverordnung (ChemV) wird die Anwendung des UFI auf gewisse Zuberei-tungen, die bereits einen UFI tragen oder für berufliche Verwenderinnen bestimmt sind, er-weitert.
In der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) wird eine befristete Ausnah-me für das Verbot zur Verwendung von Thermopapier mit Bisphenol A oder Bisphenol S eingeführt, sofern das Thermopapier für Spezialanwendungen eingesetzt wird, die zusätzliche technische Spezifikationen erfordern.
Anpassung der Wirkstofflisten der Biozidprodukteverordnung
Inkrafttreten: 15.12.2020
Anpassung der Wirkstofflisten der Biozidprodukteverordnung
Am 01.04.2020 in Kraft getreten
Anpassung der Wirkstofflisten der Biozidprodukteverordnung
Am 01.07.2019 in Kraft getreten
Anpassung der Wirkstofflisten der Biozidprodukteverordnung
Am 01.12.2018 in Kraft getreten
Änderung Biozidprodukteverordnung 2018
Am 01.03.2018 in Kraft getreten
Chemikalienrisikoreduktionsverordnung (ChemRRV)
Revision des Anhangs 1.10 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)
Inkrafttreten: 1. Oktober 2023
Das BAG passt im Einvernehmen mit dem BAFU und dem SECO, den Anhang 1.10 ChemRRV (Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe) zum 1. Oktober 2023 an die Entwicklung in der EU an.
In den Anhang 1.10 der ChemRRV werden 2 weitere Einträge von Stoffen/Stoffgruppen aufgenommen. Diese krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffe (CMR-Stoffe) dürfen nach Ablauf der Übergangsfrist nicht mehr an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden.
Die Anpassungen haben das Ziel ein gleichwertig hohes Schutzniveau in der Schweiz sicher-zustellen.
Erläuternder Bericht zur Anpassung des Anhang 1.10 ChemRRV im Oktober 2023 (PDF, 97 kB, 18.08.2023)Internes Dokument. Enthält Originaltext in Deutsch.
Revision des Anhangs 1.10 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)
Inkrafttreten: 1. Februar 2022
Das BAG passt im Einvernehmen mit dem BAFU und dem SECO, den Anhang 1.10 ChemRRV (Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe) zum 1. Februar 2022 an die Entwicklung in der EU an.
In den Anhang 1.10 der ChemRRV werden 26 weitere Einträge von Stoffen aufgenommen. Diese krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffe (CMR-Stoffe) dürfen nach Ablauf der Übergangsfrist nicht mehr an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden.
Die Anpassungen haben das Ziel ein gleichwertig hohes Schutzniveau in der Schweiz sicherzustellen.
Erläuternder Bericht zur Anpassung des Anhang 1.10 ChemRRV im Februar 2022 (PDF, 231 kB, 11.04.2023)Internes Dokument. Enthält Originaltext in Deutsch.
Revision des Anhangs 1.10 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)
Inkrafttreten: 01.03.2021
Das BAG im Einvernehmen mit dem BAFU und dem SECO, passt den Anhang 1.10 ChemRRV (Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe) zum 1. März 2021 an die Entwicklung in der EU an.
In den Anhang 1.10 der ChemRRV werden 15 weitere Einträge von Stoffen aufgenommen. Diese krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffe (CMR-Stoffe) dürfen nach Ablauf der Übergangsfrist nicht mehr an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden.
Die Anpassungen haben das Ziel, ein gleichwertig hohes Schutzniveau in der Schweiz sicher-zustellen. Details zu den Anpassungen finden Sie in den Erläuterungen.
Erläuternder Bericht zur Anpassung des Anhang 1.10 ChemRRV im März 2021 (PDF, 137 kB, 25.01.2021)Internes Dokument. Enthält Originaltext in Deutsch.
Revision vom 17.04.2019 (Umweltpaket BAFU, Frühling 2019)
Mit der revidierten ChemRRV vom 17. April 2019 werden nebst umweltbezogenen Bestimmungen auch neue Beschränkungen zum Schutz der Verbraucher eingeführt für: Phthalate in Gegenständen (ab 07.07.2020), Methanol in Scheibenwaschflüssigkeiten und -frostschutzmitteln (ab 01.06.2019), Fluoralkylsilanolen in Sprühpackungen (ab 01.12.2020) sowie für die Verwendung von Bisphenol A und Bisphenol S in Thermopapier (ab 01.06.2020).
Zusätzliche Informationen zu:
Phthalaten
Bisphenolen
Anpassung des Anhangs 1.10 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung
Am 01.12.2018 in Kraft getreten
Letzte Änderung 30.05.2024