Revision des Anhangs 1.10 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)

Das BAG passt im Einvernehmen mit dem BAFU und dem SECO, den Anhang 1.10 ChemRRV (Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe) zum 1. Oktober 2023 an die Entwicklung in der EU an.

In den Anhang 1.10 der ChemRRV werden 2 weitere Einträge von Stoffen/Stoffgruppen aufgenommen. Diese krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffe (CMR-Stoffe) dürfen nach Ablauf der Übergangsfrist nicht mehr an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden.

Die Anpassungen haben das Ziel ein gleichwertig hohes Schutzniveau in der Schweiz sicherzustellen. Details zu den Anpassungen finden Sie in den Erläuterungen. 

Letzte Änderung 15.06.2023

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