Die Wirkstofflisten der Biozidprodukteverordnung (SR 813.12; VBP) werden an die der EU angepasst werden.
Die Anpassung des Anhangs 2 VBP übernimmt die von der Europäischen Kommission zuletzt genehmigten Stoffe. Es handelt sich um die Aufnahme einer neuen Wirkstoff-Produktartkombination. Für sechs bestehende Wirkstoffeinträge wird das Ablaufdatum verschoben.
Die Anpassung tritt am 15. Dezember 2020 in Kraft.
Für weitere Details siehe Erläuterungsbericht.