Die Wirkstofflisten der Biozidprodukteverordnung (SR 813.12; VBP) werden an die der EU angepasst.
Die Anpassung des Anhangs 2 VBP übernimmt die von der Europäischen Kommission zuletzt genehmigten Wirkstoffe. Für 1 bestehenden Wirkstoffeintrag wird das Ablaufdatum verschoben.
Die Anpassung tritt am 1. September 2022 in Kraft.
Für weitere Details siehe Erläuterungsbericht.