Anpassung der Wirkstofflisten der Biozidprodukteverordnung

Die Wirkstofflisten der Biozidprodukteverordnung (SR 813.12; VBP) werden an die der EU angepasst.

Die Anpassung tritt am 15. Juni 2024 in Kraft. Eine weitere Anpassung tritt am 1. September 2024 in Kraft.

Für weitere Details siehe Erläuterungsbericht.

Letzte Änderung 22.05.2024

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