Stand der Harmonisierung mit internationalen Vorschriften

Die Schweizer Behörden beobachten die Entwicklung der internationalen und insbesondere der europäischen Chemikaliengesetzgebung. Sie evaluieren sie hinsichtlich möglicher notwendiger Anpassungen des Schweizer Rechts.

Europäische Vorschriften

Der Bundesrat hat beschlossen, das Schweizer Chemikalienrecht mit dem der EU zu harmonisieren. Dies vor allem aus folgenden Gründen:

  • Verhindern von Handelshemmnissen
  • Sicherstellen eines hohen Schutzniveaus für Mensch und Umwelt
  • Anpassung an den technischen Fortschritt
  • Vermeiden von Versuchen an Tieren

Die aktuell gültigen Rechtsvorschriften über Chemikalien berücksichtigen die europäischen Vorschriften in den folgenden Versionen:

Verordnung Status der Harmonisierung
ChemV
Stand 01.10.2023

REACH Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2022/477 (Anhang VI-X REACH) [siehe Anhang 4 ChemV] und

CLP-Verordnung zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2023/1435 (20. ATP) [siehe Anhang 2.1 ChemV]. Anhang 3 ChemV berücksichtigt die SVHC Kandidatenliste der ECHA zuletzt geändert durch die Entscheidung ECHA D(2022)9120-DC.

VBP
Stand 01.10.2023
EU-Biozidprodukte-Verordnung (BPR; Verordnung (EU) 528/2012) zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 334/2014.
Biozidprodukte-Vollzugsverordnung EDI
Stand 01.03.2018
Setzt die Durchführungsrechtsakte um bis Verordnung EU 2016/1802.

Die Entwürfe und Entscheidungen der Entwicklung von REACH, CLP und BPR, die noch nicht in das Schweizer Recht umgesetzt wurden, sind im Dokument Follow-up EU Legislation dargestellt. Das Dokument finden Sie auf dieser Seite im Register „Dokumente“.

Eine Übersicht über die verschiedenen Anpassungen an den technischen Fortschritt (ATP) der CLP-Verordnung und ihrer Umsetzung in das Chemikalienrecht finden Sie hier:

ATP der CLP Verordnung

Empfehlungen der OECD

Die Empfehlungen und Entscheide der OECD über Testmethoden und die gute Laborpraxis sind in den Rechtsvorschriften über chemische Produkte enthalten. Ihre Übernahme erlaubt die gegenseitige Anerkennung von Daten (Mutual Acceptance of Data, MAD). Das MAD vermeidet die Wiederholung von Versuchen an Chemikalien und hilft, die Anzahl von Tests mit Versuchstieren zu reduzieren.

Empfehlungen der Vereinten Nationen

Das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung (GHS) der Vereinten Nationen wird in der Schweiz genau so angewendet, wie es in der EU anzuwenden ist. Die Schweizer Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien beziehen sich auf die europäische CLP-Verordnung.

Letzte Änderung 23.10.2023

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