Alternative Testmethoden

Wurden früher Prüfungen zur Bewertung der Gesundheitsgefahren von Chemikalien ausschliesslich an Labortieren (in vivo) durchgeführt, werden diese heute mehr und mehr durch international validierte Alternativmethoden ersetzt.  

Als OECD-Mitglied beteiligt sich die Schweiz im Rahmen des Testrichtlinien-Programms an der Ausarbeitung tierversuchsfreier Methoden.

Im Rahmen der Chemikaliengesetzgebung werden die gefährlichen Eigenschaften von neuen Stoffen, die anmeldepflichtig sind, in einer Reihe von Tests ermittelt, deren Umfang hauptsächlich von den Mengen der in Verkehr gebrachten Stoffe abhängt (Art. 6 ChemV). Die gefährlichen Eigenschaften von Zubereitungen werden, mit Ausnahme der physikalisch-chemischen Eigenschaften, grundsätzlich abgeleitet von der Konzentration und den Gefahreneigenschaften ihrer Inhaltsstoffe. In gewissen Fällen können Tests jedoch helfen, eine Gefahr besser zu bestimmen.

Die Chemikalienverordnung verweist für die durchzuführenden Tests auf die REACH-Verordnung und übernimmt damit auch das Grundprinzip, nach dem Tierversuche nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn keine alternativen Methoden anwendbar sind und wenn der Test aus wissenschaftlicher Sicht begründet werden kann.

Prüfung der Reiz-/Ätzwirkung an der Haut und den Augen

Zahlreiche in vitro Prüfmethoden wurden entwickelt, um die an Versuchstieren vorgenommenen Prüfungen der Reiz-/Ätzwirkung an Haut und Augen zu reduzieren und ersetzen. Zur Anwendung der Alternativmethoden wurden integrierte Bewertungs- und Teststrategien (IATA, Integrated Approach for Testing and Assessment ) entwickelt, die zeigen, wie die Gefahreneigenschaften in der Praxis ohne Tierversuche bestimmt werden können.
Für neue Stoffe, die anmeldepflichtig sind, ist es heute möglich die hautätzenden und hautreizenden Eigenschaften ausschliesslich auf Basis tierversuchsfreier Alternativmethoden zu bestimmen.

Weiterführende Informationen finden Sie im Register "Dokumente".

Für die Bewertung der Auswirkungen auf das Auge stehen heute ebenfalls zahlreiche validierte in vitro Methoden zur Verfügung, die im Rahmen einer IATA angewendet werden können, so dass auch hier in den meisten Fällen ausschliesslich alternative Methoden angewendet werden können.

Weiterführende Informationen finden Sie im Register "Links".

Letzte Änderung 14.02.2017

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