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Stoffe

Neuer Stoff

Gem. Art. 4 Abs. 1 Bst. a ChemG sind neue Stoffe solche, welche nicht als alte Stoffe definiert sind.

Alter Stoff

Ein alter Stoff ist ein Stoff, der nach Artikel 5 REACH registriert ist, mit Ausnahme von Stoffen, die: 1. in höheren Mengen in Verkehr gebracht werden, als sie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) registriert sind, oder 2. ausschliesslich als Zwischenprodukte registriert sind, soweit sie keine Monomere sind; (Art. 2 Abs. 2 Bst. f ChemV)

Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC)

Anhang 3 der Chemikalienverordnung (ChemV) enthält die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffen. Diese Liste wird unter Berücksichtigung der Entwicklung in Europa fortlaufend aktualisiert. Für gelistete Stoffe in Gegenständen gibt es Informationspflichten.

Stoffe nach Anhang 1.17 ChemRRV (Anhang XIV REACH)

Ausnahmebewilligung für Stoffe in Anhang 1.17 ChemRRV (Stoffe nach Anhang XIV REACH)

Zwischenprodukte

Zwischenprodukt