Aktuell Archiv
Hier finden Sie die Informationen, die unter der Rubrik «Aktuelles» auf der Internetseite der Anmeldestelle Chemikalien publiziert wurden.
03.07.2025: REACH, EU: Kandidatenliste um drei besonders besorgniserregende Stoffe erweitert
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat der Kandidatenliste folgende besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) hinzugefügt:
Wenn ein Erzeugnis mehr als 0.1% SVHC enthält, muss der Lieferant Abnehmer und Verbraucher informieren. Weiterführende Informationen auf der Seite «Stoffe in Erzeugnissen (Gegenständen)» des REACH-Helpdesks.
https://www.anmeldestelle.admin.ch/de/stoffe-in-erzeugnisse-gegenstaende
Auch in der Schweiz muss der Lieferant Abnehmer und Verbraucher informieren, wenn ein Gegenstand mehr als 0.1% eines Stoffes in Anhang 3 ChemV enthält.
https://www.anmeldestelle.admin.ch/de/gegenstaende
29.01.2025: Letzte Frist für die Einreichung eines Gesuchs um Ausnahmebewilligung für 5 besonders besorgniserregende Stoffe
Untenstehende Stoffe sind in Anhang 1.17 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) gelistet. Deren Verwendung und das Inverkehrbringen zur Verwendung ist in der Schweiz nach der Übergangsfrist (01.01.2027) grundsätzlich verboten. Bis zum 01.07.2025 kann ein Gesuch für eine Ausnahmebewilligung noch bei der Anmeldestelle Chemikalien eingereicht werden.
Stoffe nach Anhang 1.17 ChemRRV (Anhang XIV REACH)
22.01.2025: REACH, EU: Kandidatenliste um fünf besonders besorgniserregende Stoffe erweitert
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat der Kandidatenliste folgende besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) hinzugefügt:
Wenn ein Erzeugnis mehr als 0.1% SVHC enthält, muss der Lieferant Abnehmer und Verbraucher informieren. Weiterführende Informationen auf der Seite «Stoffe in Erzeugnissen (Gegenständen)» des REACH-Helpdesks.
Stoffe in Erzeugnisse (Gegenstände)
Auch in der Schweiz muss der Lieferant Abnehmer und Verbraucher informieren, wenn ein Gegenstand mehr als 0.1% eines Stoffes in Anhang 3 ChemV enthält.
Gegenstände