Änderung der Chemikalienverordnung (ChemV)
CLP-Revision: Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/2865 und des Chemicals Omnibus in der Schweiz
- Am 20.11.2024 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die revidierte Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) als Verordnung (EU) 2024/2865 veröffentlicht.
- Als Bestandteil der «Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit» soll die revidierte CLP-Verordnung den Schutz für Verbraucher, Arbeitnehmer und die Umwelt erhöhen und das Funktionieren des Binnenmarktes für chemische Produkte verbessern.
- Hierzu werden diverse Änderungen und Neuerungen bei der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Produkten eingeführt (bspw. Klassierung komplexer Stoffe MOCS, Ausgestaltung und Aktualisierung der Kennzeichnung, Online Verkauf, Offenverkauf, Digitalisierung).
- Mit der Veröffentlichung des «Chemicals Omnibus» durch die Kommission am 8. Juli hat sich hinsichtlich der Verordnung (EU) 2024/2865 eine neue Situation ergeben. Der Chemicals Omnibus wird in den kommenden Monaten im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch EU-Rat und EU-Parlament verhandelt. Wann und ob der Omnibus-Verordnungsvorschlag durch EU-Rat und EU-Parlament verabschiedet wird, und welche Regelungen im Zuge der Verhandlungen genau geändert oder zurückgenommen werden, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Inwieweit also die aus der Verordnung (EU) 2024/2865 hervorgehenden Anpassungen ihre Gültigkeit verlieren werden oder angepasst werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.
- Die Schweiz hat ihre Anforderungen zum Einstufen, Kennzeichnen und Verpacken seit 2008 auf die Anforderungen der CLP-Verordnung ausgerichtet. Durch die Harmonisierung mit sämtlichen produktbezogenen Vorschriften der CLPV werden technische Handelshemmnisse mit der EU, unserem wichtigsten Handelspartner, vermieden und es wird ein gleichwertiges Schutzniveau sichergestellt.
- Die Schweiz plant weiterhin, die Anforderungen für das Einstufen, Kennzeichnen und Verpacken mit den Anforderungen der CLPV (inkl. Chemicals Omnibus) zu harmonisieren. Was dies in zeitlicher Hinsicht bedeutet, ist derzeit offen. Klar ist aber, dass durch den autonomen Nachvollzug in der Schweiz die Umsetzung etwas später erfolgen wird und dass den Akteuren für die Umsetzung vergleichbar lange Übergangszeiten wie in der EU eingeräumt werden.