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Veröffentlicht am 10. April 2026

Änderung der Chemikalienverordnung (ChemV)

CLP-Revision: Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/2865  und des Chemicals Omnibus in der Schweiz.

  • Am 20.11.2024 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die revidierte Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) als Verordnung (EU) 2024/2865 veröffentlicht. Diese soll den Schutz für Verbraucher, Arbeitnehmer und die Umwelt erhöhen und das Funktionieren des Binnenmarktes für chemische Produkte verbessern.
  • Hierzu werden diverse Änderungen und Neuerungen bei der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Produkten eingeführt (bspw. Klassierung komplexer Stoffe MOCS, Ausgestaltung und Aktualisierung der Kennzeichnung, Online Verkauf, Offenverkauf, Digitalisierung).
  • Mit der Veröffentlichung des «Chemicals Omnibus» durch die Kommission am 8. Juli 2025 hat sich aber eine neue Situation ergeben. Mit dem Chemicals Omnibus sollen einzelne Regelungen aus der Verordnung (EU) 2024/2865, insbesondere für die Kennzeichnung, bereits wieder geändert oder aufgehoben werden. Der Chemicals Omnibus wird derzeit im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch EU-Rat und EU-Parlament verhandelt und voraussichtlich in der 2. Hälfte 2026 verabschiedet werden.
  • Die Schweiz hat ihre Anforderungen zum Einstufen, Kennzeichnen und Verpacken seit 2008 auf die Anforderungen der CLP-Verordnung ausgerichtet. Durch die Harmonisierung mit sämtlichen produktbezogenen Vorschriften der CLPV werden technische Handelshemmnisse mit der EU als wichtigstem Handelspartner vermieden und es wird ein gleichwertiges Schutzniveau sichergestellt.
  • Um bei den Anforderungen für das Einstufen, Kennzeichnen und Verpacken weiterhin harmonisiert zu bleiben, wird derzeit eine Revisionsvorlage für die Chemikalienverordnung ausgearbeitet auf Basis der revidierten CLP-Verordnung unter Berücksichtigung des  Chemicals Omnibus. Eine Vernehmlassung dazu soll zeitnah nach der Veröffentlichung der Änderungen aus dem Chemicals Omnibus gestartet werden (voraussichtlich Q4 2026). Klar ist, dass durch den autonomen Nachvollzug die Umsetzung in der Schweiz etwas später erfolgen wird und dass den Akteuren für die Umsetzung genügend lange Übergangszeiten eingeräumt werden.