Anpassung der Anhänge 2 und 3 der Chemikalienverordnung
Das BAG passt im Einvernehmen mit dem BAFU und dem SECO, technische Vorschriften in den Anhängen 2 ChemV sowie die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (Kandidatenliste, Anhang 3 ChemV) zum 1. September 2024 an die aktuellsten Entwicklungen an.