Ausbildung und Weiterbildungsangebot
Inhaber von Fachbewilligungen oder von Sachkenntnis zur Chemikalienabgabe sind verpflichtet sich regelmässig weiterzubilden. Institutionen können Ihre Ausbildungsangebote vom BAG anerkennen lassen.
Inhaber von Fachbewilligungen oder von Sachkenntnis zur Chemikalienabgabe sind verpflichtet sich regelmässig weiterzubilden. Institutionen können Ihre Ausbildungsangebote vom BAG anerkennen lassen.