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Veröffentlicht am 5. September 2025

CH-Login wird zu AGOV

AGOV wird zum Login der Schweizer Behörden und bietet mehr Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit, indem es das derzeitige CH-Login ersetzt.

Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) ist Inhaberin der CH-Login-Benutzerkonten und wird voraussichtlich bis Mitte 2027 die Nachfolgelösung AGOV in der gesamten Bundesverwaltung einführen.

AGOV wird damit zum Behörden-Login der Schweiz und bietet erhöhte Sicherheit sowie gleichzeitig grössere Benutzerfreundlichkeit. Sie können es für verschiedene Onlineapplikationen von Bund, Kantonen oder Gemeinden einsetzen. Weitere Informationen: eIAM Hilfe — eIAM-Hilfeseiten

Was bedeutet das für das Produkteregister Chemikalien (RPC)?

Die Einführung von AGOV im RPC ist ebenfalls erforderlich und wird das CH-Login künftig ersetzen. Die Umsetzung erfolgt in 3 Etappen:

  • Ab 07.09.2025: Priorisierung von AGOV bei der Login-Auswahl
  • 07.09.2025 – Mitte.2027: Zeitraum, in dem Benutzende mit aktivem CH-Login selbstständig auf AGOV wechseln müssen
  • Ab Mitte 2027: Login im RPC nur noch mit AGOV möglich

Sie können bereits jetzt in wenigen Schritten von Ihrem bestehenden CH-Login auf AGOV wechseln. Das BIT stellt hierzu Wegleitungen zur Verfügung und unterstützt Sie bei Fragen und Problemen: Hilfe zum Wechsel von CH-LOGIN zu AGOV-Login — eIAM-Hilfeseiten

Wichtig:

  • Alle Ihre hinterlegten Berechtigungen, Zugriffe, Rollen und weiteren Daten, die Sie mit Ihrem CH-Login im RPC nutzen, bleiben beim Wechsel auf AGOV erhalten. Es ändert sich lediglich das Login-Verfahren.
  • Juristische Personen können kein AGOV-Konto erstellen. Das Konto bezieht sich immer auf natürliche Personen, und nur diese können das AGOV-Login einsetzen. Nach Schweizer Recht ist es immer eine natürliche Person, die als Organ für eine juristische Person handelt. (Juristische Personen — agov.ch)