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Einstufung und Kennzeichnung

Alle Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung. Hier finden Sie auch die Erläuterungen zum UFI.

Einstufung

Im Rahmen der Einstufung werden Stoffe und Zubereitungen/Gemische bezüglich ihrer gefährlichen Eigenschaften beurteilt und vorgegebenen Gefahrenklassen zugewiesen.

Kennzeichnung

Die Kennzeichnung von chemischen Produkten enthält die wichtigsten Informationen für einen sicheren Umgang. Sie gibt Auskunft über die möglichen Gefahren, anzuwendende Schutzmassnahmen und das Vorgehen im Unglücksfall.

Erleichterungen der Kennzeichnung

Für Kleinpackungen unter 125 mL sind Erleichterungen in den Rechtstexten vorgesehen. Für andere Spezialfälle sind Ausnahmegesuche für die Schweiz möglich.

Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung

Hat die Europäische Chemikalienagentur ECHA die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung nach Artikel 24 der EU-CLP-Verordnung bewilligt, so gilt die Verwendung der Bezeichnung ab dem Zeitpunkt als in der Schweiz bewilligt, in dem die Anmeldestelle Kenntnis von folgenden Unterlagen und Daten genommen hat: a. Entscheid der Europäischen Chemikalienagentur; b. Angaben zur Stoffidentität gemäss Artikel 49 Buchstabe c Ziffern 1–3.

Gefahrenpiktogramme

Als Teil der Kennzeichnung werden Chemikalien mit Gefahrenpiktogrammen versehen. Die Gefahrenpiktogramme sind ein Blickfang und dienen der Groborientierung.

UFI (eindeutiger Rezepturidentifikator)

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der auf Etiketten von gefährlichen chemischen Produkten aufgedruckt sein muss. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen.