Gute Laborpraxis (GLP)
Die Gute Laborpraxis (GLP) in der Schweiz basiert auf den GLP-Grundsätzen der OECD vom 26. November 1997. Die entsprechende Verordnung über die Gute Laborpraxis (GLPV, SR 813.112.1) datiert vom 18. Mai 2005 und ist seit dem 1. August 2005 in Kraft.
Allgemeine Informationen zur Gute Laborpraxis (GLP)
Die Gute Laborpraxis (GLP) in der Schweiz basiert auf den GLP-Grundsätzen der OECD vom 26. November 1997. Die entsprechende Verordnung über die Gute Laborpraxis (GLPV, SR 813.112.1) datiert vom 18. Mai 2005 und ist seit dem 1. August 2005 in Kraft.
GLP Überwachungsprogramm
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GLP-Prüfeinrichtungen
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Service Providers
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GLP-Interpretationen / Newsletter
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AGIT
The Working Group of Information Technology (AGIT, Arbeitsgruppe Informationstechnologie) consists of representatives of the GLP Compliance Monitoring Units and of invited experts from the industry. Several documents related to information technology in a GLP environment have been developed. These documents are considered to be interpretations of the Principles according to article 4 paragraph 2 of the OGLP
GLP Behörde
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Tierversuche
«Als Tierversuch gilt jede Massnahme, bei der lebende Tiere verwendet werden mit dem Ziel, eine wissenschaftliche Annahme zu prüfen, Informationen zu erlangen, einen Stoff zu gewinnen oder zu prüfen oder die Wirkung einer bestimmten Massnahme am Tier festzustellen sowie das Verwenden von Tieren zur experimentellen Verhaltensforschung.»
Gesuch um Eintrag ins GLP-Verzeichnis
Gute Laborpraxis (GLP) nach Art. 3 Abs. 1 Bst. a GLPV: Qualitätssystem, das den organisatorischen Ablauf von Prüfungen, die Rahmenbedingungen, unter denen diese geplant, durchgeführt und überwacht werden, sowie die Aufzeichnung, Berichterstattung und Archivierung dieser Prüfungen umfasst.