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FremdmitteilungVeröffentlicht am 29. Juli 2025

Inkrafttreten des Zusatzabkommens zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich

Bern, 29.07.2025 — Das Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich ist am 24. Juli 2025 in Kraft getreten. Dessen Bestimmungen, die die Besteuerung von Einkommen aus Homeoffice dauerhaft regeln, gelten ab dem 1. Januar 2026.