Produktarten
Biozidprodukte werden in vier Hauptgruppen unterteilt: Desinfektions-, Schutz-, Schädlingsbekämpfungsmittel und sonstige. Diese umfassen 22 Produktarten gemäss Anhang 10 der Biozidprodukteverordnung.
Biozidprodukte einer Produktart dürfen nur biozide Wirkstoffe enthalten, die auch für diejenige Produktart notifiziert beziehungsweise genehmigt wurden. Ein Biozidprodukt wird für eine oder mehrere Produktarten zugelassen. Enthält ein Biozidprodukt einen Wirkstoff, der für mehrere Produktarten notifiziert ist und ist das Biozidprodukt auch für diese Produktarten zugelassen, so gelten für dieses Biozidprodukt die Übergangsregelungen erst ab dem Genehmigungsdatum, an dem der Wirkstoff für die letzte Produktart genehmigt (in die Listen gemäss Anhang 1 oder 2 aufgenommen) wurde.