REACH und die Schweiz
REACH-Pflichten betreffen Schweizer Firmen, die in der EU chemische Stoffe herstellen. Exportieren Schweizer Firmen chemische Stoffe in die EU, müssen diese den Anforderungen von REACH entsprechen. Entweder der EU-Importeur dieser chemischen Stoffe oder ein Alleinvertreter der Schweizer Firma müssen dafür besorgt sein.
REACH regelt den Umgang mit chemischen Stoffen innerhalb der Europäischen Union (EU). Da die EU für den Schweizer Exportindustrie sehr bedeutend ist, sind auch die Schweizer Produzenten, Exporteure oder Händler von chemischen Stoffen davon betroffen. Schweizer Firmen, die in der EU produzieren oder mit Sitz in der EU als Importeure agieren, haben die vollständigen REACH-Verpflichtungen für chemische Stoffe ab 1 Tonne pro Jahr zu erfüllen.
Schweizer Firmen, die chemische Stoffe in die EU exportieren, haben selbst keine rechtliche Pflichten gegenüber REACH. Diese müssen aber vom EU-Importeur oder allenfalls von einem Alleinvertreter wahrgenommen werden. Im Vordergrund steht die Registrierung bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA.
Suche nach Ersatzstoffen
Firmen in der Schweiz, die chemische Stoffe aus der EU in die Schweiz z. B. für die Herstellung von Zubereitungen oder Gegenständen importieren, müssen damit rechnen, dass bestimmte Stoffe aus der EU nicht mehr lieferbar sind, weil deren Registrierung zu teuer ist oder weil ein Stoff keine Zulassung erhält. Für diese Stoffe muss rechtzeitig Ersatz gesucht werden.
Informationspflicht
Unter REACH gehen Hersteller und Verwender entlang der Lieferkette bestimmte Verpflichtungen ein. Hersteller oder Importeure müssen allenfalls zusammen mit anderen Herstellern nachweisen, dass die Stoffe für die registrierten Verwendungen unbedenklich sind. Von den anderen beruflichen oder gewerblichen Verwendern wird vor allem erwartet, dass sie die Stoffe und Zubereitungen gemäss den Empfehlungen des Herstellers richtig sicher verwenden. Zudem sind alle Akteure angehalten, ihre Lieferanten oder Hersteller darüber zu informieren, sobald sie neue Gefahren oder Risiken bemerken.
Rechtliche Anpassungen an REACH
Das Schweizer Chemikalienrecht ist weitgehend mit dem der EU harmonisiert. Eine Ausnahme gibt es z.B. bei der Registrierungspflicht für Stoffe. In der Schweiz sind diejenigen Stoffe anzumelden, die nicht in der EU registriert sind und in einer Menge von über 1 Tonne pro Jahr in Verkehr gebracht werden (siehe Anmeldung neuer Stoffe). Die Anforderungen an die Anmeldung entsprechen denen der Registrierung, die Testmethoden denen von REACH, wobei besonderer Wert auf eine wirbeltierversuchsfreie Ermittlung der Eigenschaften gelegt wird.