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Veröffentlicht am 28. Juli 2025

Revision des Anhangs 1.10 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)

Das BAG passt im Einvernehmen mit dem BAFU und dem SECO, den Anhang 1.10 ChemRRV (Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe) zum 1. September 2025 an die Entwicklung in der EU an.

In den Anhang 1.10 der ChemRRV werden 16 weitere Einträge von Stoffen/Stoffgruppen aufgenommen. Diese krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffe (CMR-Stoffe) dürfen nach Ablauf der Übergangsfrist nicht mehr an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden.

Die Anpassungen haben das Ziel ein gleichwertig hohes Schutzniveau in der Schweiz sicherzustellen. Details zu den Anpassungen finden Sie in den Erläuterungen.